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Nach Angriff Russlands auf Ukraine

EU-Kommission nimmt weltweite Ernährungssicherheit in den Blick und unterstützt Landwirte in der EU

Als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine hat die Europäische Kommission Mittwoch kurz- und mittelfristige Maßnahmen vorgelegt, um die Versorgung mit Lebensmitteln weltweit zu sichern.

Als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine hat die Europäische Kommission Mittwoch kurz- und mittelfristige Maßnahmen vorgelegt, um die Versorgung mit Lebensmitteln weltweit zu sichern. Angesichts steigender Preise zum Beispiel für Nahrungsmittel und Energie will sie zudem Landwirte und Verbraucher in der EU unterstützen. Unter anderem stellt die Kommission Soforthilfe für die Ukraine bereit und stockt ihren Beitrag zur Ernährungssicherung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf. EU-Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro, davon rund 60 Mio. Euro für Deutschland, stehen für Landwirtinnen und Landwirte in der EU bereit. Zeitlich befristet wird die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf Brachflächen zugelassen. Insgesamt macht der weltweite Anstieg der Rohstoffpreise erneut deutlich, dass die Landwirtschaft und die Lebensmittelversorgungsketten der EU im Einklang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ nachhaltiger und widerstandsfähiger werden müssen.

Der Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, erklärte: „Russlands Krieg gegen die Ukraine hat zu zahlreichen Problemen geführt, unter anderem im Bereich der weltweiten Ernährungssicherheit. Was Lebensmittel angeht, so ist es jetzt an der Zeit, dass Europa sich solidarisch zeigt und die Ukraine, ihre Bevölkerung und Landwirtinnen und Landwirte, genauso wie die schwächsten, nahrungsmitteleinführenden Länder unterstützt, in denen die Preise deutlich steigen und Nahrungsmittel knapp werden könnten. Wir werden weiterhin humanitäre Hilfe leisten, um das Leid der ukrainischen Bevölkerung zu lindern, indem wir den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen, insbesondere zu Lebensmitteln, gewährleisten. Gleichzeitig müssen wir Ausfuhrbeschränkungen verhindern, um Nahrungsmittelpreise zu deckeln. Auch wenn die Ernährungssicherheit in der EU nicht gefährdet ist, sollten wir dafür sorgen, dass Lebensmittel erschwinglich bleiben, und Schritte unternehmen, um unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgungsketten widerstandsfähiger und nachhaltiger zu machen und so für künftige Krisen gerüstet zu sein.“

Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sagte dazu: „Wir werden die Ukraine angesichts der russischen Aggression nicht alleinlassen. Unsere oberste Priorität ist es, dafür zu sorgen, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer über genügend Lebensmittel, Kraftstoff und Wasser verfügen. Wir werden ihnen auch dabei helfen, den Anbau von Getreide und Ölsaaten fortzusetzen, die für das Land und die Welt dringend benötigt werden, und ihre Ausfuhr zu erleichtern. Die EU ist eine Agrar-Großmacht und wir werden dafür sorgen, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte die volle Unterstützung der Kommission erhalten, um dem weltweiten Nahrungsmittelbedarf gerecht zu werden. Gleichzeitig werden wir auch darauf hinarbeiten, unsere Lebensmittelversorgungsketten im Hinblick auf künftige Krisen nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen.“

Die Kommission wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die EU als Netto-Lebensmittelexporteur und führender Agrar- und Lebensmittelerzeuger zur weltweiten Ernährungssicherheit beiträgt, insbesondere in der Ukraine sowie in Nordafrika und im Nahen Osten – Regionen, die größtenteils auf Getreideeinfuhren angewiesen sind – sowie in Asien und Subsahara-Afrika. Die EU leistet einen wesentlichen Anteil der humanitären Hilfe und Entwicklungshilfe im Bereich Lebensmittel und Lebensmittelsysteme.

Die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in der EU ist derzeit nicht gefährdet, da der Kontinent bei vielen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weitgehend autark ist. Die europäische Landwirtschaft ist jedoch ein Nettoimporteur bestimmter Produkte, z. B. Eiweißfuttermittel. Die dadurch bedingte Anfälligkeit und die hohen Betriebsmittelkosten, z. B. für Düngemittel und fossile Energieträger, stellen die Landwirtinnen und Landwirte vor große Herausforderungen und bergen die Gefahr steigender Lebensmittelpreise.

Stärkung der weltweiten Ernährungssicherheit

Die Ernährungssicherheit in der vom Krieg erschütterten Ukraine und insbesondere in belagerten Städten gibt Anlass zu großer Sorge, zumal Russland offenbar gezielt Lebensmittellager ins Visier nimmt und zerstört.

Die Kommission unterstützt die Ukraine bei der Entwicklung und Umsetzung einer kurz- und mittelfristigen Ernährungssicherungsstrategie, um zu gewährleisten, dass die Betriebsmittel soweit möglich landwirtschaftliche Betriebe erreichen und dass Transport- und Lagereinrichtungen weiter genutzt werden können, damit die Ukraine ihre Bürgerinnen und Bürger ernähren und künftig ihre Exportmärkte wiedererlangen kann.

Ein mit 330 Mio. Euro ausgestattetes EU-Soforthilfeprogramm für die Ukraine wird dazu beitragen, den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Das Programm soll helfen, das Leid der ukrainischen Bevölkerung zu lindern, indem der Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen sowie ihr Schutz sichergestellt wird. Ein weiteres wichtiges Ziel werden der Wiederaufbau von kleinen zivilen Infrastruktureinrichtungen, strategische Planung sowie die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit sein.

Die Kommission wird eine regelmäßige Beobachtung und Analyse der Nahrungsmittelpreise und der Situation bezüglich der Ernährungsunsicherheit gewährleisten und ihr Engagement in internationalen und multilateralen Gremien (FAO, WTO, G7, G20) zur Koordinierung der politischen Maßnahmen fortsetzen. Darüber hinaus hat die EU die humanitäre Hilfe für die am stärksten von Ernährungsunsicherheit betroffenen Regionen und Bevölkerungsgruppen aufgestockt.

Im Rahmen des Programms für internationale Zusammenarbeit für den Zeitraum 2021–2027 wird die EU mit etwa 70 Partnerländern an der Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme arbeiten. Ferner haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten im Dezember 2021 auf dem Gipfel „Ernährung für Wachstum“ in Tokio dazu verpflichtet, Unterernährung im Zeitraum 2021–2024 weiterhin mit umfangreichen Mitteln in Höhe von 4,3 Mrd. Euro einschließlich mindestens 2,5 Mrd. Euro von der EU für die internationale Zusammenarbeit zur Sicherung der Ernährung zu bekämpfen.

Darüber hinaus wird sich die EU weiterhin nachdrücklich für die Vermeidung von Ausfuhrbeschränkungen und -verboten für Lebensmittel und für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt einsetzen.

Mit dieser schwerwiegenden Krise wird deutlich, dass wir den Übergang zu nachhaltigen und widerstandfähigen Lebensmittelsystemen weltweit beschleunigen müssen, um besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein. Als Folgemaßnahme zum Weltgipfel 2021 der Vereinten Nationen zu Ernährungssystemen wird die Kommission acht Koalitionen eingehen, die alle auf den Wandel des Lebensmittelsystems, seine Widerstandsfähigkeit und eine nachhaltige Produktivitätssteigerung abzielen.

Unterstützung der Landwirte und Verbraucher in der EU

Um Lebensmittel erschwinglicher zu machen, können Mitgliedstaaten auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze erlassen und Wirtschaftsbeteiligte dazu veranlassen, den Anstieg der Verbraucherpreise möglichst gering zu halten. Mitgliedstaaten können außerdem EU-Mittel, z. B. aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in Anspruch nehmen, mit dem Maßnahmen von EU-Ländern gefördert werden, durch die die Schutzbedürftigsten mit Nahrungsmitteln und/oder materieller Basisunterstützung versorgt werden.

Im Rahmen des neu eingerichteten Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM), an dem europäische und nationale Verwaltungen und private Akteure entlang der gesamten Lieferkette beteiligt sind, wird eine gründliche Bestandsaufnahme der Risiken und Schwachstellen der EU-Lebensmittelversorgungskette durchgeführt, gefolgt von Empfehlungen und geeigneten Abhilfemaßnahmen.

Um seiner Rolle als globaler Lebensmittellieferant gerecht zu werden, der unermüdlich und uneingeschränkt den ökologischen Wandel voranbringt, benötigt der EU-Agrarsektor umfassende Unterstützung. Zu diesem Zweck hat die Kommission heute folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Ein Hilfspaket von 500 Mio. Euro, das auch die Inanspruchnahme der Krisenreserve einschließt, um die von den schwerwiegenden Folgen des Krieges in der Ukraine am stärksten betroffenen Erzeuger zu unterstützen. 60 Mio. Euro davon fließen nach Deutschland. Auf dieser Grundlage könnten die Mitgliedstaaten Landwirtinnen und Landwirten zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren, um zur weltweiten Ernährungssicherheit beizutragen oder Marktstörungen aufgrund höherer Betriebsmittelkosten oder Handelsbeschränkungen abzufedern. Der Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die nachhaltige Verfahren anwenden, sollte Vorrang eingeräumt werden, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass die Maßnahmen auf die am stärksten von der Krise betroffenen Sektoren und Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet sind.
  • Höhere Vorschüsse für Direktzahlungen sowie flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums an Landwirtinnen und Landwirte ab dem 16. Oktober 2022.
  • Maßnahmen zur Marktstützung für den Schweinefleischsektor, der sich in einer besonders schwierigen Lage befindet.
  • Eine außergewöhnliche und befristete Ausnahmeregelung, um die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf Brachflächen zuzulassen und gleichzeitig die Ökologisierungszahlungen für Landwirtinnen und Landwirte in vollem Umfang beizubehalten. Dies wird die Produktionskapazität der EU trotz der begrenzten Verfügbarkeit fruchtbarer Flächen erhöhen.
  • Die besondere vorübergehende Flexibilität bei bestehenden Einfuhrvorschriften für Futtermittel wird dazu beitragen, den Druck auf den Futtermittelmarkt zu verringern.

Die Kommission hat einen neuen, eigenständigen vorübergehenden Beihilferahmen zur Bewältigung der Krise vorgeschlagen, der auch Landwirte, Düngemittelerzeuger und den Fischereisektor abdeckt. Der Rahmen umfasst auch staatliche Beihilfen für Landwirtinnen und Landwirte, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind. Die Düngemittelpreise und die Versorgung der Landwirtinnen und Landwirte werden überwacht, um sicherzustellen, dass die Ernteaussichten in der EU nicht gefährdet werden.

Die Kommission schlägt ferner vor, dass die Mitgliedstaaten monatlich Daten über private Bestände von wesentlichen Rohstoffen für Lebens- und Futtermittel übermitteln, um einen aktuellen und genauen Überblick über ihre Verfügbarkeit zu erhalten.

Stärkung der Widerstandfähigkeit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme

Die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln ist ein integraler Bestandteil der Ernährungssicherheit. Bei der Umsetzung der notwendigen Übergangsmaßnahmen gemäß der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie wird die Kommission sicherstellen, dass die Gesamtproduktivität der EU-Landwirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, stärker von Innovationen Gebrauch zu machen, um zu einer nachhaltigen Ertragssteigerung beizutragen, z. B. Präzisionslandwirtschaft, neue genomische Verfahren, eine verbesserte Nährstoffbewirtschaftung, integrierter Pflanzenschutz und biologische Alternativen zu chemischen Pestiziden.

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit durch die Verringerung der Abhängigkeit der europäischen Landwirtschaft von Energie, energieintensiven Importen und Futtermitteleinfuhren ist heute wichtiger denn je. Die Widerstandsfähigkeit erfordert diversifizierte Einfuhrquellen und Absatzmöglichkeiten im Rahmen einer soliden multilateralen und bilateralen Handelspolitik. Über Horizont Europa wird in Forschung und Innovation investiert, um Kunstdünger zu ersetzen. So schlägt die Kommission unter anderem eine effizientere Verwendung von Stickstoff, den Übergang zu grünem Ammoniak für Düngemittel und die Verwertung von Biomasse vor. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich alle in ihren GAP-Strategieplänen für den Zeitraum 2023–2027 verfügbaren Instrumente zu nutzen. Dies betrifft beispielsweise den Einsatz von Risikomanagementinstrumenten, die Entwicklung der Präzisionslandwirtschaft oder die gekoppelte Stützung zur Förderung von Eiweißpflanzen.

EU-Kommission / 23.03.2022

Foto: EU-Kommission

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