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Krankenkassen bezahlen teilbares Rollstuhlrad

Das teilbare Rollstuhlrad

Das teilbare Rollstuhlrad trivida® wird bei Anwender:innen, Pfleger:innen und pflegenden Angehörigen heute und in Zukunft für Entlastung und Lebensfreude sorgen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Das teilbare Rollstuhlrad trivida® wird bei Anwender:innen, Pfleger:innen und pflegenden Angehörigen heute und in Zukunft für Entlastung und Lebensfreude sorgen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Die Erfindung des Rades hat die Welt verändert und man darf sich freuen, denn das Rad ist noch lange nicht am Ende seiner Möglichkeiten.

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trivida® ist ein teilbares Rollstuhlrad und besteht aus drei einzelnen Teilen – jedes Drittel kann in obenliegender Position einfach aus dem Rad herausgenommen werden und Anwender*innen müssen beim Umsetzen nicht mehr einen Teil des Rollstuhlrades überwinden. Mit dem teilbaren Rollstuhlrad trivida® wird das Umsetzen von der Toilette auf den Rollstuhl oder vom Rollstuhl ins Auto barrierefrei, sehr viel eigenständiger und mit weniger Kraftaufwand möglich. Für Rollstuhlfahrer:innen, pflegende Angehörige und Fachpersonal schafft das Rad einen positiven Effekt auf Lebensqualität, Gesundheit und Sicherheitsempfinden. Viele positive Rückmeldungen bestätigen, dass trivida® eine große Hilfe und Unterstützung im Alltag ist.

Und jetzt kommt das Allerbeste: trivida ist als medizinisches Hilfsmittel zugelassen. Somit ist es anerkannt, dass es Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützt, schmerzfrei und selbstbestimmt zu leben. Ist ein Hilfsmittel geeignet oder erforderlich, um eine Behinderung auszugleichen, werden die gesamten Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

ADRIANE BECK & PARTNER GMBH / 02.03.2022

Foto: ADRIANE BECK & PARTNER GMBH

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