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Chinesische Quersubventionierung

EU geht erneut gegen chinesische Quersubventionierung bei Stahlprodukten vor

Die EU hat Mittwoch Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien und Indien eingeführt.

Die EU hat Mittwoch Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien und Indien eingeführt. Darüber hinaus ergreift die EU Maßnahmen gegen Vorzugsfinanzierungen, die China Indonesien im Rahmen einer komplexen Subventionsregelung für Ausfuhren in die EU gewährt. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Subventionen, die mit Ausfuhrbeschränkungen verbunden sind, gehören zu den am stärksten verzerrenden Maßnahmen, da sie die Rohstoffkosten im Ausfuhrland massiv senken und den fairen Wettbewerb mit EU-Unternehmen direkt untergraben. Dies erfordert eine entschlossene Reaktion unsererseits, um im Einklang mit den WTO-Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.“

Er sagte weiter: „Im Rahmen dieser Untersuchung befassen wir uns auch mit komplexen transnationalen Subventionsregelungen Chinas mit Drittländern, die eine direkte Bedrohung für unsere Industrie darstellen.“

Ohne die heute beschlossenen Abhilfemaßnahmen wäre die Fähigkeit der EU, kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl herzustellen, die für Bau, Energieausrüstung, Infrastruktur, Verbrauchsgüter und Fahrzeuge unerlässlich sind, gefährdet.

Es ist bereits das zweite Mal, dass die EU Maßnahmen ergreift, um gegen die Quersubventionierung durch China vorzugehen. Bereits im Juni 2020 reagierte die Union auf diese innovative Form der Subventionierung chinesischer Unternehmen und Joint Ventures, die in Sonderwirtschaftszonen in Ägypten angesiedelt sind und Glasfasergewebe und Glasfaserprodukte herstellen. Gegen die indonesischen Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe geht die EU außerdem in einem umfassenderen Streitbeilegungsverfahren vor der WTO vor.

Zwar haben WTO-Mitglieder das Recht, ihre Stahlindustrie zu entwickeln und ihre Rohstoffreserven zu nutzen. Dabei dürfen sie jedoch nicht gegen internationale Handelsregeln verstoßen. Die heute verhängten Maßnahmen unterstreichen die Entschlossenheit der EU, verfügbare handelspolitische Schutzinstrumente in vollem Umfang zu nutzen. So können neue Formen von handelsverzerrenden Praktiken effektiv bekämpft werden.

Die Antisubventionszölle wurden für Indien auf 7,5 Prozent und für Indonesien auf 21 Prozent festgelegt. Sie kommen zu den bereits im November 2021 eingeführten Antidumpingzöllen hinzu, die für Indien zwischen 13,9 und 35,3 Prozent und für Indonesien zwischen 10,2 und 20,2 Prozent liegen. Zusammen bringen die Zölle das Schutzniveau für die EU-Stahlindustrie auf über 40 Prozent und wirken damit dem unfairen Vorteil entgegen, den die handelsverzerrenden Praktiken den importierten Stahlerzeugnissen aus Indonesien und Indien verschaffen.

Hintergrund

Der Umgang mit den immer komplexeren Subventionsregelungen zwischen Drittländern ist für das Überleben der EU-Industrie von entscheidender Bedeutung. In diesem Fall wollte Indonesien, einer der weltweit größten Produzenten von Nickelerz, den Wert dieses knappen Rohstoffs maximieren, indem es eine einheimische verarbeitende Industrie entwickelte, anstatt den Rohstoff zu exportieren.

Angesichts des Umfangs der erforderlichen Investitionen beauftragte Indonesien China mit dem Aufbau einer verarbeitenden Industrie – unter Nutzung chinesischer Vorzugsfinanzierungen. Im Gegenzug ermöglichte Indonesien China durch ein komplexes System von Ausfuhrbeschränkungen den Zugang zu Nickelerz zu günstigen Preisen. Die EU-Industrie wurde somit nicht nur durch die Einfuhr von subventioniertem rostfreiem Stahl geschädigt, sondern auch durch die vollständige Abschottung des indonesischen Marktes als Bezugsquelle für Nickelerz für die eigene Edelstahlproduktion.

Zusätzlich zu den Antisubventionsmaßnahmen, die heute gegen Indien und Indonesien verhängt wurden, gelten in der EU derzeit auch Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nichtrostendem Stahl aus China und. Die Zölle liegen zwischen 24,4 und 25,3 Prozent für China und bei bis zu 6,8 Prozent für Taiwan.

EU-Kommission / 16.03.2022

Grafik: EU-Kommission

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