Im Jahr 2020 verurteilten die Strafgerichte in Hamburg 1 546 Personen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im mittelfristigen Vergleich zu 2015 ist das eine Zunahme um elf Prozent, so das Statistikamt Nord.
Unter den schuldig gesprochenen Personen waren zwei Prozent Jugendliche (Alter zum Zeitpunkt der Tat 14 bis unter 18 Jahre) und sieben Prozent Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre). Frauen stellten sieben Prozent der Verurteilten, ausländische Staatsangehörige 49 Prozent, vorbestrafte Personen 61 Prozent.
63 Prozent der wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilten Personen kamen mit einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht davon, 20 Prozent erhielten eine Freiheits- oder Jugendstrafe mit Bewährung und zehn Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. In sieben Prozent der Fälle verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.
Insgesamt ergingen im Jahr 2020 zehn Prozent aller von den Strafgerichten ausgesprochenen Verurteilungen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes, etwas mehr als 2015 (neun Prozent).
Hinweis: Die Zuordnung der Straftat erfolgt nach der Hauptstraftat, also jener, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.
Statistikamt Nord / 23.03.2022