in ,

Schutz von High-Tech-Patenten

EU beschwert sich bei WTO über China

Die EU hat Freitag bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen China eingeleitet, weil das Land die Möglichkeiten von EU-Unternehmen einschränkt, sich an ein ausländisches Gericht zu wenden, um ihre Patente zu schützen und zu nutzen.

Die EU hat Freitag bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen China eingeleitet, weil das Land die Möglichkeiten von EU-Unternehmen einschränkt, sich an ein ausländisches Gericht zu wenden, um ihre Patente zu schützen und zu nutzen. China schränkt EU-Unternehmen mit Rechten an Schlüsseltechnologien (wie 3G, 4G und 5G) beim Schutz dieser Rechte stark ein, wenn ihre Patente beispielsweise von chinesischen Mobiltelefonherstellern illegal oder ohne angemessenen Ausgleich genutzt werden. Patentinhaber, die außerhalb Chinas vor Gericht gehen, werden in China oft mit erheblichen Geldstrafen belegt, wodurch sie unter Druck gesetzt werden, sich mit Lizenzgebühren unter den marktüblichen Sätzen zufrieden zu geben.

Diese chinesische Politik beeinträchtigt Innovation und Wachstum in Europa außerordentlich und nimmt europäischen Technologieunternehmen de facto die Möglichkeit, die Rechte auszuüben und durchzusetzen, die ihnen einen technologischen Vorsprung verleihen.

Valdis Dombrovskis, der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar, erklärte dazu: „Wir müssen die dynamische High-Tech-Industrie in der EU schützen, die ein Innovationsmotor ist, der unsere führende Rolle bei der Entwicklung künftiger innovativer Technologien sicherstellt. EU-Unternehmen steht es zu, ihr Recht zu fairen Bedingungen einzuklagen, wenn ihre Technologie illegal eingesetzt wird. Deshalb leiten wir heute WTO-Konsultationen ein.“

Seit August 2020 erlassen chinesische Gerichte Entscheidungen – sogenannte Prozessführungsverbote („anti-suit injunctions“), um Druck auf EU-Unternehmen mit High-Tech-Patenten auszuüben und diese Unternehmen daran zu hindern, ihre Technologien rechtmäßig zu schützen. Chinesische Gerichte greifen auch auf die Androhung hoher Geldstrafen zurück, um europäische Unternehmen davon abzuhalten, sich an ausländische Gerichte zu wenden.

Dadurch werden europäische High-Tech-Unternehmen bei der Verteidigung ihrer Rechte in erheblichem Maße benachteiligt. Chinesische Hersteller fordern diese Prozessführungsverbote, um von billigerem oder sogar kostenlosem Zugang zu europäischer Technologie zu profitieren.

Die EU hat diese Frage gegenüber China mehrfach zur Sprache gebracht, um eine Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Da die Maßnahmen Chinas nach Ansicht der EU nicht mit dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vereinbar sind, hat die EU Konsultationen bei der WTO beantragt.

Nächste Schritte

Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie innerhalb von 60 Tagen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.

Hintergrund

Bei den Patenten, um die es in diesem Fall geht, handelt es sich um standardessenzielle Patente (SEP). SEP sind Patente, die für die Herstellung einem bestimmten internationalen Standard entsprechender Waren unerlässlich sind. Da die Nutzung der durch diese Patente geschützten Technologien z. B. für die Herstellung von Mobiltelefonen obligatorisch ist, haben sich die Patentinhaber verpflichtet, diese Patente zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Hersteller zu vergeben. Ein Mobiltelefonhersteller sollte daher eine Lizenz (vorbehaltlich einer mit dem Patentinhaber ausgehandelten Lizenzgebühr) für diese Patente erhalten. Erhält ein Hersteller keine Lizenz und/oder verweigert er die Zahlung, kann sich der Patentinhaber auf diese Patente berufen und ein Gericht anrufen, um den Verkauf von Produkten, die diese nicht lizenzierte Technologie enthalten, zu untersagen.

Im August 2020 entschied das Oberste Volksgericht Chinas, dass chinesische Gerichte es Patentinhabern untersagen können, sich an ein nichtchinesisches Gericht zu wenden, um ihre Patentrechte durchzusetzen, indem diese Gerichte ein Prozessführungsverbot erlassen. Das Oberste Volksgericht entschied ferner, dass ein Verstoß gegen die Anordnung mit einer Geldstrafe von 130 000 EUR pro Tag geahndet werden kann. Seitdem haben chinesische Gerichte vier solcher Prozessführungsverbote gegen ausländische Patentinhaber erlassen.

EU-Kommission / 18.02.2022

Foto: EU-Kommission

What do you think?

10k Points
Upvote Downvote

Dikkat! Dar kıyafetler kıl dönmesine yol açabiliyor…

GÜNLERDEN BİR GÜN