Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir muss die Pläne für die Agrarförderung ab 2023 nachbessern. Sie verfehlen die Ziele beim Klimaschutz, bei der Wiederherstellung der Biodiversität, beim Ausbau des Ökolandbaus und Umbau der Nutztierhaltung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gehen davon aus, dass die EU-Kommission die von Özdemir heute in Brüssel eingereichte nationale GAP-Strategieplan für die EU-Agrarförderperiode 2023 bis 2027 nicht genehmigen wird.
Mit diesem Plan sind weder die ambitionierten Ziele des EU Green Deals noch des Koalitionsvertrags erreichbar. Die beiden Verbände rechnen damit, dass die EU-Kommission Nachbesserungen einfordern wird. Gleich an mehreren Stellen liefert der nationale Strategieplan in der bisherigen Fassung Belege dafür, dass eine umfassende Transformation der Agrarfördermittel von der Vorgängerregierung nicht gewollt war. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Umwelt- und Klimaleistungen der Agrarbetriebe müssen viel stärker honoriert werden, als aktuell geplant ist. Es braucht zudem verstärkte Investitionen in den Ausbau des Ökolandbaus. Der Green Deal der EU verlangt bis zum Jahr 2030 einen Flächenanteil von 25 Prozent, der Ampel-Koalitionsvertrag sogar 30 Prozent.
BUND-Vorsitzender Olaf Bandt: „Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission den GAP-Strategieplan sorgsam prüft und im Frühjahr in einem blauen Brief Änderungen einfordert. Spätestens dann muss Özdemir Farbe bekennen, sonst stehen der pünktliche Start der Agrarförderung ab 2023, genauso wie das Ziel, die Landnutzung nachhaltig umzubauen, auf dem Spiel.“
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die Natur- und Klimakrise muss jetzt gelöst werden. Die Landnutzung darf hier nicht weiter ignoriert werden. Wollen Cem Özdemir und seine Länderkolleg*innen eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wegen des fehlenden Schutzes von artenreichen Wiesen vermeiden, so müssen sie dringend mehr GAP-Gelder für diese wichtigen Lebensräume umwidmen. Im aktuellen Strategieplan finden sich diese bisher kaum wieder.“
Hintergrund:
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode (2023 – 2027) erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln. Diese Strategiepläne hätten bis zum 31.12.2021 in Brüssel eingereicht sein müssen. Dieses Versäumnis wurde heute leicht verspätet nachgeholt. Weitere Informationen: www.bmel.de/gap-strategieplan
Am 2.Dezember 2021 hat die EU-Kommission angekündigt, Deutschland wegen des Verlusts artenreichen Grünlands zu verklagen. Diese von der EU-FFH-Richtlinie geschützten Lebensräume verschwinden durch die immer intensivere Grünlandnutzung.
BUND und NABU / 21.02.2022