Ab Montag gelten neue Regeln für den systematischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über Genehmigungsverweigerungen für den Besitz von Feuerwaffen. Nationale Behörden können nun mit Hilfe des IT-Binnenmarktinformationssystems überprüfen, ob jemandem, der einen Waffenschein beantragt, eine ähnliche Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde.
Dies soll verhindern, dass Personen das Verbot des Besitzes einer Feuerwaffe durch „Rechtsprechungsshopping“ umgehen. Die Verbesserung der rechtlichen Kontrolle von Schusswaffen ist eine der Prioritäten des EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen für 2020-2025. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Europäer vor organisierter Kriminalität und Terrorismus zu schützen. Dies steht im Einklang mit der im Dezember 2020 vorgelegten Agenda zur Terrorismusbekämpfung und der im April letzten Jahres vorgestellten EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
EU-Kommission / 31.01.2022
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