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Journalistin wegen „Terrorpropaganda“ zu Haftstrafe verurteilt

Presse

Die Journalistin Selda Munduz ist in der Türkei wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Die Journalistin Selda Manduz ist in Qers (tr. Kars) wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ zweitinstanzlich zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zuvor war sie freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte erfolgreich Berufung eingelegt.

Haft für Teilen von Foto von YPG/YPJ-Kämpfer:innen

Das Urteil basiert auf einem Artikel, den Manduz per Social Media geteilt hatte. Der von ihr geteilte Artikel aus der Onlinezeitung Gazete Karınca vom 24. Januar 2017 setzte sich kritisch mit den türkischen Ambitionen in Nord- und Ostsyrien auseinander. Auf einem Bild waren zwei mutmaßliche Kämpfer:innen der YPG und YPJ zu sehen. Das bezeichnete das Berufungsgericht in Qers als „eindeutig kriminelle Handlung“ und verwarf den Freispruch. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.

ANF

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