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„Hamburg beschreitet bei der Volksgesetzgebung einen guten Mittelweg“

Volksbegehren ist verfassungswidrig

Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute geurteilt, dass das Volksbegehren „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“ nicht mit der Hamburgischen Verfassung vereinbar ist. Die SPD-Fraktion Hamburg begrüßt das Urteil und sieht Hamburg als Vorreiter einer praktikablen Volksgesetzgebung.

Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts war erwartbar – dennoch freue ich mich sehr über das klare Urteil. Wer die Verfassung unserer Stadt ändern möchte, muss dies auch deutlich sagen. Das Urteil zeigt, dass Hamburg bei der Volksgesetzgebung einen guten Mittelweg beschreitet: Einerseits haben wir gute Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung auf Bezirks- und Landesebene und andererseits einen klaren Rahmen, in dem sich diese bewegen müssen. Unsere Volksgesetzgebung legt fest: Die direkte Demokratie ist eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie und nicht umgekehrt. Der Wählerwille der gesamten Stadt darf nicht durch Elemente der Volksgesetzgebung untergraben werden. Die Einheitsgemeinde ist eine große Errungenschaft unserer Stadt, die es zu bewahren gilt. Sie schafft Identität und hält unsere Stadt über alle Ebenen hinweg handlungsfähig.“

SPD-Fraktion Hamburg / 04.02.2022

Foto: olaf-steinbiss.de

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