Die EU-Staaten können Genesenennachweise im Digitalen Covid-Zertifikat der EU ab sofort auch auf Basis eines Antigen-Schnelltests ausstellen. Bisher war dafür ein PCR-Testergebnis notwendig. Entsprechende Regeln hat die Europäische Kommission Dienstag angenommen. Voraussetzung ist, dass der verwendete Antigen-Schnelltest in der gemeinsamen EU-Liste der COVID-19-Schnelltests aufgeführt ist. Er muss zudem von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Entsprechende Nachweise können die EU-Staaten ab jetzt ausstellen. Die Nachweise können auch rückwirkend erteilt werden, und zwar auf der Grundlage von Tests, die seit dem 1. Oktober 2021 durchgeführt wurden.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: „Die gemeinsame EU-Liste der COVID-19-Antigen-Schnelltests ermöglicht es den Mitgliedstaaten, rasch qualitativ hochwertige Tests zu ermitteln, die durch unabhängige EU-Evaluierungsstudien validiert wurden. Durch die Verwendung von Antigen-Schnelltests für die Ausstellung von Genesenennachweisen können die Mitgliedstaaten den erheblichen Druck auf die nationalen Testkapazitäten etwas abmildern, der durch das Aufkommen von Omikron entstanden ist.“
EU-Kommission / 22.02.2022
Foto: EU-Kommission