Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft 60 plus erklärt angesichts neuer Erhebungen zum Stand der Tariftreue in der Pflege:
Ab September 2022 greift die gesetzliche, von der SPD vor den Wahlen durchgesetzte Regelung, dass nur noch Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif entlohnen, mit gesetzlichen Pflegekassen abrechnen dürfen. Das hat zwar Bewegung in die Bezahlung der Pflegekräfte gebracht, aber ein unbedingt notwendiger einheitlicher Flächentarifvertrag scheint noch weit entfernt.
Wie gerade die von den Pflegekassen veröffentlichte Erhebung zeigt, unterliegt nur ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen einer Tarifbindung und darüber hinaus schwankt das regional übliche, durchschnittliche Entgeltniveau aller in der Pflege Beschäftigten auch noch zwischen etwa 17€/Stunde in Sachsen-Anhalt und über 20€/Stunde in Schleswig-Holstein. Bei Pflegefachkräften ist die Spreizung noch größer und liegt zwischen 19 und 24 Euro/Stunde. Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte in der Altenpflege, der gerade von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie den Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas vereinbart worden ist und stufenweise Erhöhungen sowie mehr Urlaubstage beinhaltet, bleibt deutlich unter diesen Werten. Er soll vom Arbeits- und Sozialministerium zum 1. Mai in Kraft gesetzt werden. Die Arbeitsrichtung stimmt, aber auch diese Vereinbarung sichert den Pfleger:innen kein angemessenes Einkommen. „4000 Euro als Einstiegsgehalt wären angemessen“, sagt Claudia Moll, MdB, die Pflegebeauftragte der Bundesregierung.
Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus schließt sich dieser Einschätzung an und fordert eine bessere Bezahlung und mehr Urlaub auf der Grundlage eines einheitlichen Flächentarifvertrages, um die Beschäftigung in der Pflege attraktiver zu gestalten. Gelingt es nicht, diese Forderung umzusetzen, muss sich niemand wundern, wenn sich künftig alle Pfleger:innen beruflich neu orientieren. Als begleitende Maßnahme gehört dazu, dass die damit entstehenden höheren Eigenanteile für die Altenheimbewohner konsequent gedeckelt werden, und zwar von Beginn an. Solange es keine Pflegevollversicherung gibt, müssen Mehrkosten, wie vor der Wahl vertreten, durch einen Mix aus moderat steigenden Beiträgen zur Pflegeversicherung und höhere Bundeszuschüsse ausgeglichen werden.
Darüber hinaus, sind die versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung durch einen Bundeszuschuss auszugleichen – wie bereits von der Ampelkoalition angekündigt.
SPD / 16.02.2022
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