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Im Schnitt gibt es 1050 Euro zurück

Finanztest Spezial Steuern 2022

Erhöhter Grundfreibetrag und angepasster Steuertarif bedeuten 2022 rund 100 Euro weniger Steuern für jeden und jede.

Erhöhter Grundfreibetrag und angepasster Steuertarif bedeuten 2022 rund 100 Euro weniger Steuern für jeden und jede. Wer im Homeoffice ist, soll weiter die Homeoffice-Pauschale absetzen dürfen, wenn alternativ keine Kosten für ein Arbeitszimmer anfallen. Zunächst heißt es erstmal alle Kosten für 2021 abrechnen und die zu viel gezahlte Steuer zurückholen: Wie man wirklich alles aus der Steuererklärung herausholt, zeigt das aktuelle Finanztest Spezial-Heft Steuern 2022 – mit allen Neuerungen.

Nicht nur infolge der Corona-Pandemie gibt es einige neue Regeln für die Steuererklärung 2021. Wer sie kennt, kann meist einiges an Steuern sparen. Zum Beispiel gibt es viel höhere Behinderten- und Pflegepauschbeträge. Im Schnitt bekamen Steuerpflichtige in den letzten Jahren dadurch 1050 Euro zurück. Finanztest Spezial Steuern 2022 zeigt alle relevanten Posten zum Steuern sparen und macht die Abrechnung für Berufstätige, Familien, Rentnerinnen und Rentner, Anlegerinnen und Anleger leicht.

Wer kann die Ausgaben für Corona-Schutzmasken als Werbungskosten absetzen und wie profitieren Impf- und Testhelfer vom Ehrenamtsfreibetrag? Diese und andere Steuerfragen rund um Jobkosten, Nebenjob, Homeoffice, doppelter Haushalt, Fahrtkosten, Kapitalerträge, Vermietung, Kindergeld werden leicht verständlich erläutert – auch anhand von Beispielen, Infografiken und Checklisten. Musterbriefe und Ausfüllhilfen zu allen wichtigen Steuerformularen helfen von A bis Z bei der Steuererklärung. Nicht zuletzt gibt es wichtige Tipps, wie Steuerzahlende ihr Recht einfordern und Fehler in ihrem Steuerbescheid finden.

Auch 2022 gibt es zahlreiche Änderungen, die für Steuerzahlende 2022 bedeutsam sind: Ab Juli 2022 werden die Grundsteuerwerte für Immobilien und Liegenschaften neu ermittelt. Wer ein Grundstück besitzt, muss daher bis Ende Oktober eine Steuererklärung dafür abgeben. Wer ab 1. April berufsbedingt umzieht, kann dann 886 Euro anstatt bisher 870 Euro dafür abrechnen. Und unterhaltspflichtige Eltern und Kinder können jetzt bis zu 9984 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Auch beim Gehalt lässt sich noch etwas mit zusätzlichen Steuerfreibeträgen rausholen.

Stiftung Warentest / 28.01.2022

Foto: Stiftung Warentest

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