Die EU hat Donnerstag bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen die Volksrepublik China wegen ihrer diskriminierenden Handelspraktiken gegenüber Litauen eingeleitet. Diese Maßnahmen wirken sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt aus. „Es war keine leichte Entscheidung, ein WTO-Verfahren einzuleiten. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, das Problem auf bilateraler Ebene zu lösen, sehen wir jedoch keinen anderen Weg, als im Rahmen des WTO-Streitbeilegungsverfahrens Konsultationen mit China zu beantragen“, so Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Die EU wird geschlossen und unverzüglich gegen Maßnahmen vorgehen, die gegen die WTO-Regeln verstoßen und die Integrität des Binnenmarkts bedrohen.Gleichzeitig setzen wir unsere diplomatischen Bemühungen zur Entschärfung der Lage fort.“
Die Handelsbeschränkungen gegen Litauen, die nach den WTO-Regeln diskriminierend und illegal erscheinen, schaden den Exporteuren in Litauen und anderswo in der EU, da sie sich auch gegen Waren richten, die aus anderen EU-Ländern ausgeführt werden, wenn Litauen an deren Herstellung beteiligt war. Da die Bemühungen um eine bilaterale Lösung gescheitert sind, hat sich die EU zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen China entschlossen. Die heute eingeleiteten WTO-Konsultationen stellen die erste Phase in diesem Verfahren dar.
In den vergangenen Wochen hat die Europäische Kommission Belege für verschiedene chinesische Beschränkungen gesammelt. Zum Beispiel werden Zollabfertigungen litauischer Waren verweigert, Einfuhranträge aus Litauen abgelehnt, und es wird Druck auf Unternehmen ausgeübt, die von anderen EU-Mitgliedstaaten aus tätig werden, um sie zur Entfernung litauischer Vorleistungen aus ihren Lieferketten zu bewegen, wenn sie nach China exportieren.
Um mit solchen Fällen in Zukunft umzugehen, baut die Kommission ihr Instrumentarium autonomer Maßnahmen aus. Im vergangenen Monat nahm die Kommission einen Vorschlag für ein Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen an, mit dem der Handlungsspielraum der EU bei der Reaktion auf wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen erweitert wird. Über diesen Vorschlag beraten derzeit das Europäische Parlament und der Rat der EU.
Hintergrund
Seit Dezember 2021 schränkt China aus Litauen kommende Einfuhren und nach Litauen gehende Ausfuhren sowie Einfuhren und Ausfuhren mit Bezug zu Litauen stark ein oder blockiert sie de facto, ohne die EU oder die litauischen Behörden zu informieren. Die Kommission hat die Angelegenheit wiederholt gegenüber den chinesischen Behörden zur Sprache gebracht.
Nächste Schritte
Die erste Phase des WTO-Streitbeilegungsverfahrens ist das sogenannte „Konsultationsersuchen“, mit dem die EU von China förmlich weitere Informationen über seine Maßnahmen anfragt, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen. Sollten diese Konsultationen nicht innerhalb von 60 Tagen zu einem positiven Ergebnis führen, kann die EU die Einsetzung eines Panels beantragen, das über die Angelegenheit entscheidet.
EU-Kommission / 27.01.2022
Foto: EU-Kommission