In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs (Bussen, Bahnen, Fähren, Taxen und MOIA) sowie dessen Haltestellenbereichen gilt in Hamburg pandemiebedingt ab dem 15. Januar 2022 bis auf weiteres die Pflicht für Fahrgäste ab 14 Jahren, eine FFP2-Maske (oder gleichwertiger Standard) zu tragen. Bei Fahrgästen zwischen 6 und 13 Jahren genügt weiterhin eine medizinische Maske. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzentwicklung sowie der ansteckenderen Omikron-Variante bietet die höhere Filterwirkung des FFP2-Standards einen weitaus höheren Schutz im ÖPNV als medizinische Masken. Hamburg hatte die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV zum Schutz der Fahrgäste und des Personals aufgrund seinerzeit erhöhter Inzidenzen bereits von April bis Juni 2021 veranlasst.
Die Maskentragequote im hvv ist nach wie vor konstant hoch bei über 95 Prozent. Bereits jetzt nutzen rund 70 Prozent der Fahrgäste, die eine Maske im ÖPNV tragen, den wirksameren FFP2-Standard. Auch die Einhaltung der bundesweit gültigen 3G-Regelung wird in Hamburg nach Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen vom weitaus überwiegenden Teil der Fahrgäste eingehalten und unterstützt (rund 95 Prozent).
Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Aufgrund der höheren Ansteckung der Omikron-Variante und der aktuellen Inzidenzentwicklung ist es das Gebot der Stunde, dass die Fahrgäste in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs bestmöglich geschützt sind und auch andere schützen. Im Zusammenspiel mit den ausgeweiteten Hygienemaßnahmen, dem regelmäßigen Lüften, dem Wahren von Abständen sowie der bundesweiten 3G-Regel bieten FFP2-Masken in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs und an den Haltestellen, wo Abstände nicht immer eingehalten werden können, den bestmöglichen Schutz, weshalb wir die FFP2-Maskenpflicht in Hamburg wieder einführen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir damit gute Erfahrungen gemacht und schon heute trägt das Gros der Fahrgäste in Hamburg eine FFP2-Maske. Bei den Fahrgästen, die die Regeln zum Schutz aller unterstützen, möchte ich mich ebenso bedanken wie bei den Mitarbeiter:innen der Verkehrsunternehmen, die den Betrieb aufrechterhalten.“
FFP2-Masken schützen aufgrund ihrer deutlich höheren Filterwirkung besser als medizinische Masken vor einer Übertragung gerade der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus. Bei Nicht-Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gilt nach wie vor eine Vertragsstrafe von 40 Euro. Die rund 750 Kontrolleurinnen und Kontrolleure von Hochbahn, S-Bahn und VHH werden die Einhaltung der bundesweit gültigen 3G-Regel sowie der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV weiterhin im Rahmen der Kontrollen überprüfen. Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine FFP2-Masken tragen können, können dies mit einem gültigen ärztlichen Attest nachweisen und medizinische Masken tragen.
Als weiteren zusätzlichen Schutz zu den genannten Maßnahmen rüsten Hochbahn und VHH ihre Busse sukzessive mit antiviralen Filtern aus. Rund 85 Prozent der Fahrzeuge haben bereits entsprechende Filtervorrichtungen, bis zum Frühsommer soll die gesamte Flotte damit ausgestattet sein.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende / 14.01.2022