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EU unterstützt Bevölkerung mit 268,3 Millionen Euro

Afghanistan

Angesichts der großen humanitären Krise in Afghanistan hat die EU die lebenswichtige Unterstützung für die afghanische Bevölkerung verstärkt.

Angesichts der großen humanitären Krise in Afghanistan hat die EU die lebenswichtige Unterstützung für die afghanische Bevölkerung verstärkt. Die EU-Hilfe konzentriert sich auf die Aufrechterhaltung des Bildungswesens, die Sicherung des Lebensunterhalts und den Schutz der öffentlichen Gesundheit, auch für Flüchtlinge, Migranten und Binnenflüchtlinge. Dafür wurden Projekte im Wert von 268,3 Mio. Euro auf den Weg gebracht. Die Hilfe wird über die in Afghanistan tätigen Organisationen der Vereinten Nationen (UNICEF, WFP, UNDP, UNHCR, WHO, IOM) bereitgestellt und kommt der afghanischen Bevölkerung direkt zugute. Zwei Projekte unterstützen Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft. Jutta Urpilainen‚ EU-Kommissarin für internationale Partnerschaften, erklärte dazu: „Niemanden zurückzulassen ist ein Schlüsselprinzip des Engagements der EU in der Welt. Heute lassen wir unseren Worten Taten folgen: Wir werden das afghanische Volk nicht aufgeben. Ich freue mich, dass wir im Rahmen der vom Rat ‚Auswärtige Angelegenheiten‘ festgelegten klaren Parameter auf die Grundbedürfnisse der Menschen eingehen und ihre Lebensgrundlagen unterstützen.“

Weiter sagte Kommissarin Urpilainen: „Im Mittelpunkt der Projekte stehen Gesundheit, Ernährung, sauberes Wasser, Sanitärversorgung und Bildung, insbesondere für Frauen und Mädchen. Wir unterstützen auch Einkommen schaffende Tätigkeiten, Ernährungssicherheit und lokale Märkte. Wir haben rasch reagiert, um das Leid der Bevölkerung zu lindern und eine Zukunft für die afghanische Bevölkerung, insbesondere für Frauen und junge Menschen, zu erhalten.“

Bildung, Gesundheit, Lebensgrundlagen

Sieben EU-Projekte im Wert von insgesamt 186 Mio. Euro zur Unterstützung von Gesundheit, Bildung und Existenzgrundlagen für die afghanische Bevölkerung werden über das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Welternährungsprogramm (WFP) durchgeführt.

  • Finanzielle Soforthilfe für Lehrkräfte zur Unterstützung des Lernens von Kindern in öffentlichen Schulen – Dieses von UNICEF durchgeführte Projekt in Höhe von 50 Mio. Euro wird den rund 194 000 Lehrkräften im öffentlichen Dienst landesweit eine Notfall-Bargeldhilfe in Höhe von rund 90 Euro pro Monat für zwei Monate während der harten Winterzeit zur Verfügung stellen. Davon werden indirekt mehr als 8,8 Millionen Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren profitieren.
  • Unterstützung der Schulmahlzeiten für Mädchen und Jungen – Dieses mit 11 Mio. Euro ausgestattete Programm, das vom Welternährungsprogramm in Zusammenarbeit mit UNICEF durchgeführt wird, soll sicherstellen, dass Jungen und Mädchen in der Grundschule mit Nahrungsmitteln versorgt werden und diese auch mit nach Hause nehmen können. Für Mädchen im Sekundarbereich wird die EU auch Geldtransfers für ihre Haushalte unterstützen, unter der Voraussetzung, dass die Mädchen die Schule besuchen.
  • Abmilderung der gesundheitlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise in Afghanistan – Dieses mit 10 Mio. Euro ausgestattete Projekt dient der Verbesserung der Test-, Überwachungs- und Krankenhauseinrichtungen für den Umgang mit COVID-19 (WHO).
  • Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch besseren Zugang zu Ernährung, Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt – Mit diesem mit 25 Mio. Euro ausgestatteten Projekt sollen die gesundheitlichen und ernährungsbedingten Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen und Kinder in Afghanistan abgemildert werden (UNICEF).
  • Ausrottung der Kinderlähmung (die in Afghanistan immer noch weit verbreitet ist) – Dieses mit 25 Mio. Euro ausgestattete Projekt, das von UNICEF und der WHO durchgeführt wird, soll die Beschaffung von Polio-Impfstoffen und andere Maßnahmen ermöglichen.
  • Nahrungsmittel und Bargeld für Arbeit (50 Mio. Euro) – In Zusammenarbeit mit dem WEP will die EU die Ernährungssicherheit für rund 450 000 Personen erhöhen, indem sie Nahrungsmittel oder Bargeld bereitstellt, sofern die Betreffenden an Arbeitsprogrammen zur Förderung der Nahrungsmittelerzeugung teilnehmen.
  • Sicherung der Existenzgrundlagen, insbesondere von Frauen – Mit diesem mit 15 Mio. Euro ausgestatteten Projekt werden rund 23 000 Unternehmer, hauptsächlich Frauen, technische und/oder finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und den Ausbau ihrer Unternehmen erhalten.

Flucht und Migration

In Zusammenarbeit mit UNICEF, UNHCR, UNDP, IOM und dem norwegischen Flüchtlingsrat (NRC) hat die EU fünf weitere Projekte mit einem Gesamtvolumen von 79 Mio. Euro zur Bekämpfung von Vertreibung und Migration in Afghanistan, Iran, Pakistan und Zentralasien auf den Weg gebracht.

  • Afghanische Kinder auf der Flucht (irreguläre Migration) – Dieses von UNICEF durchgeführte Projekt im Wert von 15 Mio. Euro wird insbesondere unbegleitete Kinder in Afghanistan unterstützen, indem es zu Schutzmaßnahmen, grundlegenden Dienstleistungen und Wiedereingliederungsmaßnahmen beiträgt. Ferner wird es darauf hinwirken, dass afghanische Kinder und Jugendliche, ihre Familien und schutzbedürftige Aufnahmegemeinschaften gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Schutz, Gesundheit und Ernährung erhalten und verschuldete Familien unterstützt werden, um die Zahl der Familien, die ihre Kinder aus der Schule holen oder sich für Kinderehen entscheiden, zu verringern.
  • Unterstützung für afghanische Flüchtlinge und Vertriebene in Pakistan, Iran, Zentralasien und Afghanistan – Mit diesem mit 34 Mio. Euro ausgestatteten Projekt, das vom UNHCR durchgeführt wird, sollen dauerhafte Lösungen für afghanische Flüchtlinge und Vertriebene ermöglicht werden, einschließlich der Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen, der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit und des Schutzes.
  • Unterstützung für vertriebene Afghanen in Pakistan, Iran, Zentralasien und Afghanistan – Dieses von der IOM durchgeführte Projekt im Wert von 15 Mio. Euro wird den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung verbessern und wirtschaftliche Chancen für schutzbedürftige Afghanen und ihre Aufnahmegemeinschaften in Iran, Pakistan und Tadschikistan schaffen, wobei der Schwerpunkt auf den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen liegt.
  • Unterstützung schutzbedürftiger Afghanen und ihrer Aufnahmegemeinschaften in Iran – In Zusammenarbeit mit dem Norwegischen Flüchtlingsrat (NRC) wird dieses mit 14 Mio. Euro ausgestattete EU-Projekt den Zugang zu Rechten, Schutz und grundlegenden Dienstleistungen für schutzbedürftige Afghanen und ihre Aufnahmegemeinschaften verbessern sowie die Existenzgrundlagen und den Zugang zu nachhaltigem Einkommen verbessern. Das Projekt wird insbesondere den Bau und die Ausstattung von Klassenzimmern und Gesundheitseinrichtungen ermöglichen.
  • Ausbau der Kapazitäten der Region Surkhandarya in Usbekistan im Bereich Bildung und Ausbildung afghanischer Bürger – Durch dieses mit 1 Mio. Euro ausgestattete Projekt, das vom UNDP durchgeführt wird, sollen die Bildungsmöglichkeiten für afghanische Bürger verbessert werden, mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen und Frauen.

Darüber hinaus verstärkt die EU ihre Unterstützung für gefährdete afghanische Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft in diesem sehr schwierigen Zeitraum mit zwei Projekten im Wert von 3,3 Mio. Euro.

In den kommenden Monaten sollen weitere Projekte in all diesen Bereichen auf den Weg gebracht werden.

Hintergrund

Die neuen Projekte sind ein wichtiger Meilenstein im Rahmen des von Präsidentin Ursula von der Leyen im Oktober 2021 angekündigten EU-Unterstützungspakets in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro. Das Gesamtpaket von 1 Mrd. Euro umfasst auch humanitäre Hilfe in Höhe von 227 Mio. Euro für lebensrettende und existenzerhaltende humanitäre Soforthilfe in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, Unterkünfte, Wasser und Hygiene, medizinische Versorgung, Bildung und Schutz. Die EU hat diese Mittel bereits 2021 vollständig für humanitäre Partner bereitgestellt, um schutzbedürftige Afghanen zu unterstützen, die im Land und in der Region leben, wobei der Schwerpunkt auf den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen liegt.

Die EU kümmert sich um die Grundbedürfnisse und leistet grundlegende Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, ohne den Umweg über die De-facto-Behörden. Die Antwort stützt sich auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. September 2021, in denen die Verpflichtung der Europäischen Union zur Unterstützung des afghanischen Volkes dargelegt wird, sowie auf fünf von den EU-Außenministern vereinbarte Eckpunkte für eine etwaige künftige Zusammenarbeit mit der afghanischen De-facto-Regierung. Zu den Benchmarks gehört der Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Mädchen. Die regelmäßige Zusammenarbeit mit der EU bleibt so lange eingestellt, bis diese Vorgaben erfüllt sind.

EU-Kommission / 18.01.2022

Foto: EU-Kommission

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