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Kommission startet öffentliche Konsultation zu Rechten für schutzbedürftige Erwachsene

Rechtsschutz für unterstützungsbedürftige Erwachsene

Die Europäische Kommission will den grenzüberschreitenden Rechtsschutz für unterstützungsbedürftige Erwachsene in der Europäischen Union stärken und hat dazu Mittwoch eine öffentliche Konsultation gestartet.

Die Europäische Kommission will den grenzüberschreitenden Rechtsschutz für unterstützungsbedürftige Erwachsene in der Europäischen Union stärken und hat dazu Mittwoch eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Konsultation konzentriert sich auf Erwachsene, die z. B. aufgrund von geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Demenz, angemessene Unterstützung benötigen, um ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in einem anderen Mitgliedstaat zu regeln.

Die Grundrechte von unterstützungsbedürftigen Erwachsenen, wie sie in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen garantiert sind, müssen in grenzüberschreitenden Fällen in der gesamten EU gleichermaßen gewahrt werden.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, sagte dazu: „Derzeit gibt es keine EU-weiten Regeln, die festlegen, welches Gericht zuständig ist, welches Recht gilt oder wie eine Entscheidung oder ein privater Auftrag in grenzüberschreitenden Fällen anerkannt wird. Ein klarer Rechtsrahmen würde dazu beitragen, unnötige Schwierigkeiten für schutzbedürftige Erwachsene und ihre Familien zu vermeiden.“

Helena Dalli, Kommissarin für Gleichstellung, ergänzte: „Situationen der Schutzbedürftigkeit dürfen kein Hindernis für die volle Ausübung der individuellen Rechte sein. Wir wollen gegen die Diskriminierungserfahrungen angehen, von denen ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen in unserer Union betroffen sein können. Die Förderung einer unabhängigen Lebensführung und die Sicherstellung, dass das maximale Schutzniveau nicht an den Binnengrenzen endet, sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um den Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden“.

Nur zehn Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens aus dem Jahr 2000. Laut dem Übereinkommen können schutzbedürftige Erwachsene, die beispielsweise Bankkonten oder Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat besitzen oder ins Ausland umziehen müssen, auf rechtliche, administrative oder sprachliche Hindernisse stoßen. Wie in der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dargelegt, wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um das Haager Übereinkommen aus dem Jahr 2000 in vollem Einklang mit dem UNCRPD umzusetzen.

Die Konsultation soll als Grundlage für den anstehenden Vorschlag der Kommission über weitere Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes schutzbedürftiger Erwachsener in grenzüberschreitenden Situationen dienen, indem Meinungen über das derzeitige Funktionieren der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und mögliche künftige Verbesserungen eingeholt werden.

Die öffentliche Konsultation wird bis zum 29. März 2022 in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 21.12.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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