Die Vorschläge der Europäischen Kommission vom 15. Dezember zur Energieeffizienz von Gebäuden sollen die Renovierung von Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern, Büros und anderen Gebäuden in ganz Europa erleichtern. Ziel ist es, nicht nur die EU-Treibhausgasemissionen, sondern auch die hohen Energierechnungen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. Für notwendige Anschubinvestitionen steht auf europäischer Ebene finanzielle Unterstützung bereit und finanzielle Hilfe durch die EU-Staaten soll erleichtert werden. „Die derzeitigen Energiepreise haben unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf sozial schwache Haushalte“, hatte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch erklärt. „Ein Gebäude in der niedrigsten Energieklasse verbraucht zehnmal mehr als ein Gebäude in der höchsten Klasse. Die Menschen, die dort leben – und das sind meist die Ärmsten – zahlen viel mehr, als sie müssten.“ Er hatte weiter betont: „‚Brüssel‘ wird Ihnen nicht sagen, dass Sie Ihr Haus nicht verkaufen können, wenn es nicht renoviert ist. Und kein ‚Brüsseler Bürokrat‘ wird Ihr Haus beschlagnahmen, wenn es nicht saniert wird.“ Es sei Aufgabe der Mitgliedstaaten zu entscheiden, wie sie die vorgeschlagenen Mindeststandards durchsetzen wollen.
Timmermans stellte außerdem klar: „Das kulturelle Erbe ist geschützt, Sommerhäuser können ausgenommen werden. Unser Vorschlag enthält kein Verkaufs- oder Vermietungsverbot für Gebäude, die in die Klasse G eingestuft werden, d. h. für die 15 Prozent der Gebäude, die als die mit der schlechtesten Energieeffizienz in einem Land identifiziert wurden.“ Er betonte, dass auf EU-Ebene Mittel zur Verfügung stünden, um die anfängliche Investitionshürde zu überwinden. Über neue Leitlinien für staatliche Beihilfen soll es auch für die Mitgliedstaaten leichter werden, mehr Unterstützung zu leisten.
Der Kommissionsvorschlag muss nun von Rat und Parlament beraten werden.
Was sind die Kernelemente der Überarbeitung und wie wird damit die Strategie für eine Renovierungswelle umgesetzt?
Der größte Teil des Energieverbrauchs in Europa ist auf Gebäude zurückzuführen. Mit einer Steigerung ihrer Energieeffizienz würden die Emissionen gesenkt, die Energiearmut bekämpft, die Anfälligkeit der Menschen gegenüber steigenden Energiepreisen verringert sowie die wirtschaftliche Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt.
Mit der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird der bestehende Rechtsrahmen modernisiert, um ehrgeizigeren Zielen und dringenderen Erfordernissen in den Bereichen Klimaschutz und Soziales gerecht zu werden, und gleichzeitig den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität einzuräumen, um den Unterschieden im Gebäudebestand innerhalb Europas Rechnung zu tragen.
In der überarbeiteten Richtlinie wird dargelegt, wie Europa bis 2050 zu einem emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand gelangen kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Renovierungsquote erhöhen, insbesondere in Bezug auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten am schlechtesten abschneidenden Gebäude. Entscheidend dabei ist, dass die überarbeitete Richtlinie eine gezieltere Finanzierung von Investitionen im Gebäudesektor ermöglicht und andere EU-Instrumente zur Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher und zur Bekämpfung der Energiearmut ergänzt.
Im Einklang mit der Renovierungswelle werden mit diesem Vorschlag EU-weite Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz der am schlechtesten abschneidenden Gebäuden eingeführt, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, zusätzlich eigene Normen festzulegen.
Wird dieser Vorschlag zu höheren Kosten für Hauseigentümer oder die Industrie führen?
Energetische Renovierungen zahlen sich im Laufe der Zeit von selbst aus, da die Energierechnungen niedriger ausfallen und die dadurch erzielten Einsparungen in der Regel die für die Verbesserung der Gesamteffizienz eines Gebäudes erforderlichen Investitionen um eine Vielfaches übertreffen. Dennoch werden aufgrund einer Vielzahl von Hindernissen im Vorfeld häufig keine energetischen Renovierungen durchgeführt. Dies kann dazu führen, dass Hauseigentümer und Mieter höhere Energiekosten haben und anfälliger gegenüber steigenden Energiepreisen sind. Insbesondere trifft das auf diejenigen zu, die in den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz leben und häufig auch über weniger Kapital verfügen, um Verbesserungen der Energieeffizienz finanzieren zu können.
Durch ein besonderes Augenmerk auf Renovierungshindernissen sollen mit dem vorliegenden Vorschlag die Kosten dieser Hauseigentümer und Mieter gesenkt werden. Dazu wird der Schwerpunkt auf Gebäude gelegt, deren Renovierung am kosteneffizientesten ist und die größten Einsparungen in Bezug auf Energieverbrauch, CO2-Preis, Steuern und Tarife bewirkt. Ein Haus der Gesamtenergieeffizienzklasse G verbraucht im Durchschnitt etwa zehnmal mehr Energie als ein Niedrigstenergiegebäude oder ein emissionsfreies Gebäude. Die Modernisierung dieser Gebäude durch Renovierung auf die Gesamtenergieeffizienzklasse F führt in der gesamten EU zu jährlichen Energieeinsparungen zwischen 4,6 und 6,2 Mio. t RÖE. Eine Modernisierung auf die Energieeffizienzklasse E wird noch einmal etwa zwei Drittel mehr Energieeinsparungen bewirken.
Welche Finanzmittel stehen auf EU-Ebene zur Verfügung?
Nach dem Vorschlag der Kommission beträfe die Renovierung von im Energieausweis in die Klasse G eingestuften Gebäuden zur Erreichung der Klasse F etwa 30 Mio. Gebäudeteile. Die Kommission hilft bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für die anfänglichen Investitionskosten für diese Gebäudeteile, wobei für die Umsetzung der Mindestnormen an die Gesamtenergieeffizienz bis 2030 bis zu 150 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen.
Die Finanzmittel stammt aus verschiedenen Quellen, u. a. dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität, insbesondere dank der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen stark vertretenen Leitinitiative „Renovieren“. Auch der vorgeschlagene neue Klima-Sozialfonds wird 72,2 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt für den Zeitraum 2025-2032 mobilisieren, um insbesondere die Haushalte in den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz, zu unterstützen. Um eine effiziente Kombination von öffentlicher und privater Finanzierung zu ermöglichen, arbeitet die Kommission auch daran, den Rahmen für staatliche Beihilfen besser auf die Anforderungen der EU-weiten Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auszurichten.
Auch die nationalen Gebäuderenovierungspläne müssen sicherstellen, dass ausreichende Mittel und Unterstützung vorhanden sind, um auf nationaler Ebene Finanzmittel bereitzustellen und private Investitionen zu mobilisieren.
Wird durch die Überarbeitung der EPBD eine Aufstockung der Mittel für energetische Renovierungen gefördert?
Fehlende Finanzmittel sind eines der größten Hindernisse für die Gebäuderenovierung. Eines der Ziele der neu eingeführten nationalen Gebäuderenovierungspläne (National Building Renovation Plans – NBRPs) besteht darin, eine kohärente Mittelverwendung zu gewährleisten, die Schlüsselbereiche zu ermitteln und die am besten geeigneten Instrumente zu schaffen.
Im Rahmen der Pläne wird darauf geachtet werden, die Verringerung der Zahl der von Energiearmut betroffenen Menschen und des Anteils der Bevölkerung mit unangemessenem Wohnraum (z. B. mit undichten Wänden oder Dächern) zu überwachen. Die Pläne werden einen Überblick über die nationalen Strategien und Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz schutzbedürftiger Haushalte, zur Verringerung der Energiearmut und zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit von Wohnraum geben.
Auf EU-Ebene gibt es mehrere Finanzierungsquellen, aus denen Renovierungen unterstützt werden können, u. a. den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds und die Aufbau- und Resilienzfazilität, insbesondere dank der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen stark vertretenen Leitinitiative „Renovieren“. Auch der vorgeschlagene neue Klima-Sozialfonds wird 72,2 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt für den Zeitraum 2025-2032 mobilisieren, um insbesondere die Haushalte in den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz, zu unterstützen. Diese Mittel sollten von den Mitgliedstaaten entsprechend aufgestockt werden. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, Instrumente einzuführen, die es ermöglichen, private Investitionen attraktiver zu machen und so zu lenken, dass sie in die benötigten Renovierungen fließen.
Um eine effiziente Kombination von öffentlicher und privater Finanzierung zu ermöglichen, hebt die Kommission die Notwendigkeit technischer Unterstützung hervor und arbeitet auch daran, den Rahmen für staatliche Beihilfen besser auf die Anforderungen der überarbeiteten EPBD, insbesondere die EU-weiten Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz, auszurichten. Parallel dazu überprüft die Kommission derzeit die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, auch im Hinblick auf staatliche Beihilfen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Um oberflächliche Renovierungen zu vermeiden, enthält die EPBD eine Definition des Begriffs „umfassende Renovierung“. Dies ermöglicht die gezielte Ausrichtung auf Renovierungsvorhaben und Förderprogramme, die hohe Energieeinsparungen bewirken, und von höheren finanziellen Anreizen und technischen Unterstützungsmaßnahmen profitieren werden. Die private Finanzierung wird auch durch verbesserte Informationsinstrumente unterstützt, insbesondere durch den Renovierungspass, den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz und die Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dies wird Finanzinvestoren dabei helfen, die Vorteile der Dekarbonisierung von Gebäuden zu monetarisieren, und Haushalte oder kommerzielle Akteure dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Vorteile von Gebäuderenovierungen und ihre Rückzahlungspläne besser zu berücksichtigen. Es werden neue „Hypothekenportfoliostandards“ eingeführt, um Kreditgebern Anreize zu bieten, die Gesamtenergieeffizienz ihres Gebäudeportfolios zu verbessern, und potenzielle Kunden zu ermutigen, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten.
Was sind die Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz und für welche Gebäude werden sie gelten?
Die EU-Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz sind ein System, nach dem die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz, d. h. Gebäude, deren Effizienzklasse im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz mit G oder F angegeben ist, renoviert werden müssen. Bei den in die Klasse G eingestuften Gebäuden handelt es sich um die 15 Prozent der Gebäude eines jeden Landes, die in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz am schlechtesten abschneiden, während die übrigen Gebäude anteilig auf die anderen Klassen zwischen G und A verteilt werden, wobei emissionsfreie Gebäude in die Klasse A eingestuft werden. Insbesondere öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude müssen renoviert werden und sich bis spätestens 2027 mindestens auf das Gesamtenergieeffizienzniveau F und bis spätestens 2030 auf das Niveau E verbessern. Wohngebäude sollten so renoviert werden, dass sie bis 2030 statt in die Klasse G mindestens in die Klasse F und bis 2033 mindestens in die Klasse E eingestuft werden. Auf ihrem Weg zur Verwirklichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 müssen die Mitgliedstaaten dann im Rahmen neuer nationaler Gebäuderenovierungspläne spezifische Zeitpläne für die Erreichung höherer Gesamtenergieeffizienzklassen festlegen. Sie sind auch befugt, im Einklang mit ihren nationalen Gebäuderenovierungsplänen nationale Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz festzulegen.
Wie wird der Vorschlag den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die für die Wärmeversorgung von Gebäuden verwendet werden, unterstützen?
Im EU-Klimazielplan wird hervorgehoben, dass zur Gewährleistung der Dekarbonisierung des Gebäudesektors fossile Brennstoffe für die Wärmeversorgung bis 2040 schrittweise abgeschafft werden müssen, wenn die direkten Emissionen des Gebäudesektors bis dahin um etwa 80-89 % zurückgehen sollen. Um die rasche Einführung von Heizungsanlagen ohne direkte Emissionen zu fördern, enthält der EPBD-Vorschlag die Anforderung, dass emissionsfreie Gebäude vor Ort keine CO2-Emissionen erzeugen dürfen.
Da die Lebensdauer von Heizungsanlagen etwa 20 Jahre beträgt, ist in der EPBD vorgesehen, dass mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel ab 2027 nicht mehr für eine öffentliche Unterstützung in Betracht kommen. Der EPBD-Vorschlag sieht zwar kein Ausstiegsdatum für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel auf EU-Ebene vor, doch wird mit ihm eine klare Rechtsgrundlage für nationale Verbote eingeführt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Anforderungen an Wärmeerzeuger auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen oder der Art des verwendeten Brennstoffs festzulegen. Mehrere Mitgliedstaaten halten solche Maßnahmen für entscheidend dafür, dass die Dekarbonisierung des Gebäudebestands verwirklicht und Luftqualität und Gesundheit verbessert werden können.
EU-Kommission Vertretung Deutschland / 17.12.2021
Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland