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Fachkräftemangel: HDE sieht Anspruch auf Bildungsteilzeit kritisch

Laut Koalitionsvertrag soll Beschäftigten damit etwa das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung ermöglicht werden.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt den aktuellen Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ab, Beschäftigten einen neuen Anspruch auf Weiterbildung durch eine staatlich geförderte Bildungsteilzeit einzuräumen.

Laut Koalitionsvertrag soll Beschäftigten damit etwa das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung ermöglicht werden.

„In der vergangenen Legislaturperiode wurde gerade erst die Brückenteilzeit eingeführt. Jetzt immer weiter neue Teilzeitansprüche für Beschäftigte auf Kosten der Arbeitgeber zu schaffen, ist ganz besonders in Zeiten des Fachkräftemangels inakzeptabel“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Für Arbeitgeber werde es immer schwieriger, die dadurch vermehrt auftretenden Besetzungslücken mit Fachpersonal adäquat aufzufüllen. Außerdem gefährde es zunehmend auch den Betriebsfrieden, weil Kolleginnen und Kollegen die Ausfälle notfalls durch Mehrarbeit auffangen müssten. Dass Arbeitgebern die Weiterbildung der Beschäftigten am Herzen liege und wichtig sei, zeige auch die sehr hohe Investitionsbereitschaft der Unternehmen in diesem Bereich. Der Staat dürfe hier jedoch nicht nach dem Gießkannenprinzip querbeet Qualifizierungsmaßnahmen finanziell fördern.

Nach Auffassung des HDE ist daher die im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehaltene Bedingung für die neue Bildungsteilzeit wichtig. „Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Das ist zwingend erforderlich und dabei muss es im Gesetzgebungsverfahren auch bleiben“, so Genth.

HDE / 15.12.2021

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