Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Thomas Bareiß haben heute beim Energierat in Brüssel ein Abkommen über solidarische Unterstützung im Falle einer Gasversorgungskrise unterzeichnet. Deutschland und Österreich stellen hierbei erneut ihre besonderen Beziehungen unter Beweis und gehen mit gutem Beispiel voran: Es ist das zweite europaweit abgeschlossene Abkommen, nachdem bereits ein deutsch-dänisches Abkommen zu solidarischen Gaslieferungen Ende vergangenen Jahres unterzeichnet wurde.
Leonore Gewessler: „Um auf internationale Gaskrisen besser reagieren zu können, schließen wir heute mit Deutschland ein Gas-Solidaritätsabkommen. Damit sorgen wir dafür, dass wir in schwierigeren Zeiten zusammenhalten und uns gemeinsam sicher durch Gasengpässe bringen in dem wir uns gegenseitig mit Gaslieferungen aushelfen. Langfristig ist für Österreich aber der Weg klar: wir müssen raus aus den fossilen Energien und rein in die Erneuerbaren. Denn nur das macht uns unabhängig von internationalen Gaskonzernen, schafft Wertschöpfung in unserem Land und ist gut fürs Klima.“
Thomas Bareiß: „Die Versorgungssicherheit in Europe ist wichtig. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer extremen Gasmangellage haben wir in dem Abkommen die Vorgehensweise definiert, wie Österreich und Deutschland sich gegenseitig schnell helfen können. Das ist ein wichtiges Signal nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Energiepreiskrise, denn Solidarität ist es, was uns in der EU auszeichnet und stark macht. Deshalb begrüße ich das heute unterzeichnete Abkommen ausdrücklich und hoffe, dass bald viele weitere Mitgliedstaaten Österreich und Deutschland folgen werden.“
Mit dem Abkommen kommen Deutschland und Österreich der Umsetzung der novellierten europäischen Verordnung zur sicheren Gasversorgung nach. Die Verordnung zielt darauf ab, die Abhängigkeit einzelner EU-Mitgliedstaaten von Gaslieferungen aus dem außereuropäischen Ausland weiter zu reduzieren und ihre Resilienz gegen Lieferausfälle zu erhöhen. Für den sogenannten Solidaritätsfall sollen solidarische Gaslieferungen als letztes Mittel im Fall einer extremen Gasmangellage die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedsstaat gewährleisten. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, deren Gasnetzwerke direkt oder über ein Drittland verbunden sind, zum Abschluss bilateraler Abkommen über solidarische Gaslieferungen.
BMWi und BMK / 02.12.2021