Anlässlich des erneuten Verkaufsverbotes für Silvesterfeuerwerk erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates, auch in diesem Jahr ein weitgehend friedliches und stilles Silvester zu ermöglichen. Das Verbot für den Verkauf von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerk an stark frequentierten Plätzen ist richtig und wird weiterhin von einer großen Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen. Die Kommunen können selbst entscheiden, an welchen Orten ein Feuerwerk erlaubt ist.
Der BUND wiederholt seinen dringenden Appell an die Vernunft jedes und jeder Einzelnen, böllerfrei ins neue Jahr zu starten. Die Verletzungsgefahr im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist hoch und Krankenhäuser sowie Pflegepersonal arbeiten aufgrund der Pandemie seit bald zwei Jahren am Limit.
Vielerorts werden durch das Abbrennen von Feuerwerk die Grenzwerte für Feinstaub weit überschritten und Menschen mit Atemwegserkrankungen unnötig gefährdet. Am ersten Januar bleibt von den hellen Lichtern am Himmel nur haufenweise Müll auf der Straße und in der Natur zurück. Die enthaltenen Stoffe belasten in den folgenden Monaten unsere Böden und Gewässer. Und nicht zuletzt: Die alljährliche Silvesterknallerei löst bei Haus- und Wildtieren Panik und massiven Stress aus. Unseren Mitgeschöpfen diese Quälerei zu ersparen ist also auch ein Stück aktiver Tierschutz.“
Auch über den Jahreswechsel hinaus sollten Einschränkungen und Verbote von Feuerwerk verpflichtende Bestandteile der Luftreinhalteaktionspläne werden. Der BUND hat entsprechende Änderungen der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes gefordert, ebenso effektive gesetzliche Maßnahmen, um Feuerwerkskörper mit schädlichen Inhaltsstoffen und hoher Staubentwicklung aus dem Verkehr zu ziehen.
BUND / 27.12.2021