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Bekämpfung des Menschenhandels

EU-Kommission startet öffentliche Konsultation

Die Kommission hat in der am 14. April 2021 angenommenen Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 anerkannt, dass die über zehn Jahre alte Richtlinie möglicherweise nicht mehr in allen relevanten Aspekten in vollem Umfang ihren Zweck erfüllt.

Die bestehenden Regeln zur Bekämpfung des Menschenhandels sind über zehn Jahre alt und jüngste Berichte deuten darauf hin, dass sie nicht mehr ausreichen, um den Menschenhandel wirksam zu bekämpfen. Mit einer Dienstag gestarteten öffentlichen Konsultation möchte die EU-Kommission die Meinungen zu einer möglichen Überarbeitung der geltenden Richtlinie einholen. Bürgerinnen und Bürger, Zivilgesellschaft, Behörden und Sozialpartner können ab heute bis zum 22. März 2021 ihre Standpunkte übermitteln.

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Bewertung und eine mögliche Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels einfließen.

Die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels bildet seit 2011 das Rückgrat der Anstrengungen der EU im Kampf gegen den Menschenhandel. Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Strafen im Bereich Menschenhandel festgelegt. Unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive führt sie auch Bestimmungen zur Stärkung der Prävention und des Opferschutzes sowie zur Verbesserung von Ermittlungen und Strafverfolgung ein.

Die Kommission hat in der am 14. April 2021 angenommenen Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 anerkannt, dass die über zehn Jahre alte Richtlinie möglicherweise nicht mehr in allen relevanten Aspekten in vollem Umfang ihren Zweck erfüllt. Folglich sieht die Strategie als zentrale Maßnahme vor, die Umsetzung der Richtlinie zu bewerten und gegebenenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung eine Überarbeitung vorzuschlagen, damit die Richtlinie für ihre Zwecke geeignet ist. Unter anderem soll hierfür geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, EU-Mindestvorschriften einzuführen, durch die die Nutzung von Diensten, für die Opfer des Menschenhandels ausgebeutet werden, unter Strafe gestellt wird.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 14.12.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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