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Wanderheuschrecke

Kommission lässt zweites Insekt als Lebensmittelzutat für den EU-Markt zu

Die Europäische Kommission hat Freitag das Inverkehrbringen eines zweiten Insekts, der Wanderheuschrecke Locusta migratoria, als neuartiges Lebensmittel genehmigt.

Die Europäische Kommission hat Freitag das Inverkehrbringen eines zweiten Insekts, der Wanderheuschrecke Locusta migratoria, als neuartiges Lebensmittel genehmigt. Es wird in Form von gefrorenem, getrocknetem und pulverförmigem Material erhältlich sein und soll als Snack oder als Lebensmittelzutat in einer Reihe von Lebensmitteln vermarktet werden. Die Zulassung erfolgte nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, EFSA. Die erste Zulassung eines Insekts als neuartiges Lebensmittel, für getrocknete gelbe Mehlwürmer, war im vergangenen Juli erteilt worden.

Die EFSA kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Wanderheuschrecke unter den vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecken sicher ist. Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, werden so gekennzeichnet, dass sie über mögliche allergische Reaktionen informieren. Der heutigen Zulassung durch die Kommission war im September letzten Jahres ein positives Votum der Mitgliedstaaten vorausgegangen, bei denen der Antrag eingereicht worden war.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat in verschiedenen Studien festgestellt, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind. Insekten, die täglich von Millionen von Menschen auf der Welt verzehrt werden, wurden im Rahmen der Farm to Fork-Strategie als alternative Proteinquelle identifiziert, die den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem erleichtern könnte.

Hintergrund: „Neuartige Lebensmittel“

Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel (die „Novel Food“-Verordnung) braucht es eine EU-weite Zulassung, bevor ein solches Produkt auf den Unionsmarkt gebracht werden kann. Teil des Zulassungsprozesses ist eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf deren Basis die Kommission den EU-Staaten die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels empfiehlt.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 12.11.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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