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Parlament will neue EU-Regeln zur Förderung der legalen Arbeitskräftemigration

Straßburg/Berlin

Besonderes Zulassungssystem für Drittstaatsarbeitnehmer mit geringer oder mittlerer Qualifikation, und für Unternehmer

Bis Ende Januar 2022 soll die Kommission neue Vorschläge zur legalen Arbeitskräftemigration in die EU vorlegen, angesichts der alternden Bevölkerung Europas oder des Fachkräftemangels.

Die Abgeordneten haben am Donnerstag eine Gesetzesinitiative zur legalen Arbeitskräftemigration mit 497 Stimmen gegen 160 Stimmen und 38 Enthaltungen angenommen. Darin befürworten sie die Einrichtung eines EU-Talentpools, der Arbeitnehmer aus Drittländern mit potenziellen Arbeitgebern in der EU zusammenbringen soll, um den Arbeitskräftemangel in den Mitgliedstaaten anzugehen. Der Talentpool soll auf dem bestehenden EURES-Portal aufbauen.

Das Parlament fordert ein ehrgeiziges Zulassungssystem für Drittstaatsarbeitnehmer mit geringer oder mittlerer Qualifikation sowie einen Rahmen für die Anerkennung ihrer Kompetenzen und Qualifikationen. Die legale Einwanderung von Unternehmern in die EU sollte durch eine unionsweite Regelung für die Zulassung der Einreise und des Aufenthalts von Personen, die Unternehmen und Start-up-Unternehmen gründen wollen, sowie von hochmobilen Drittstaatsangehörigen wie Künstler und Kulturschaffende, erleichtert werden. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, ein für fünf Jahre gültiges Visum für die mehrfache Einreise einzuführen, das Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Jahr ermöglicht.

Änderung bestehender EU-Gesetze zur legalen Einwanderung

Die Abgeordneten fordern, dass die geltenden Regeln dahingehend geändert werden sollten, dass in einem Mitgliedstaat langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige ab dem Tag, an dem ihr Aufenthaltstitel ausgestellt wird, zu vergleichbaren Bedingungen wie für Unionsbürger ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben dürfen, und dass die für die Erlangung eines langfristigen Aufenthaltstitels für die EU notwendige Anzahl der Aufenthaltsjahre von fünf auf drei Jahre reduziert wird.

In der heute angenommenen legislativen Entschließung wird auch die Vereinfachung der Antragsverfahren, auch für Visa, in den bestehenden Rechtsvorschriften zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis gefordert. Dies würde es ermöglichen, Anträge sowohl innerhalb eines Mitgliedstaates – sofern der Antragsteller über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt – als auch von einem Drittstaat aus einzureichen.

Außerdem schlagen die Abgeordneten vor, die derzeitigen Regeln für Saisonarbeitnehmer zu ändern, indem sie ihnen erlauben, bis zu drei Monate lang arbeitslos zu sein – um einen neuen Job zu suchen – ohne dass ihre bestehende Erlaubnis widerrufen wird.

Zitat

Berichterstatter Abir Al-Sahlani (Renew, SE): „Europa steht vor demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen und um sicherzustellen, dass Europa stark und wettbewerbsfähig ist, brauchen wir Arbeitskräftemigration. Das ist eine Tatsache. Wir müssen es für Arbeitsmigranten attraktiver machen, nach Europa zu kommen, und wir müssen das System in Ordnung bringen, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden“.

Nächste Schritte

Wie in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegt, hat die Kommission bis zum 31. Januar 2022 Zeit, Vorschläge zur Erleichterung und Förderung der Einreise in die EU und der Mobilität innerhalb der EU für legal zuwandernde Arbeitnehmer aus Drittstaaten vorzulegen.

Europäisches Parlament

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