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Kommission zieht erste Bilanz

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und Exportkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und die Ausfuhrkontrollen sind Teil der erneuerten Handelsstrategie der EU, die darauf abzielt, die Rechte der EU durchzusetzen und ihre Werte stärker zu verteidigen.

Die Europäische Kommission hat Dienstag ihre ersten Berichte über die Umsetzung der Regeln zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und über die Exportkontrollen von Gütern mit potenzieller militärischer Verwendung veröffentlicht. „Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck tragen dazu bei, die EU sicher zu halten und gleichzeitig die Menschenrechte zu schützen. Sie sind Schlüsselelemente unserer offenen, nachhaltigen und durchsetzungsfähigen Handelspolitik“, so Exekutivvizepräsident Valdis Dombrovskis. „Die beiden Berichte zeigen, wie diese Instrumente der Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten helfen können, entschlossen zu handeln, wenn es die Situation erfordert, und so unsere Interessen zu verteidigen und gleichzeitig unsere Werte zu fördern.“

Obwohl die neue Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen erst seit einem Jahr in Kraft ist, hat die Kommission bereits 400 ausländische Investitionen geprüft. Zudem wurden über 30.000 Anträge auf die Ausfuhr von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, von den Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Ausfuhrkontrollregelung geprüft. Dabei wurden 603 dieser Ausfuhren blockiert.

FDI-Screening

Dieser Bericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist der erste, der seit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vor einem Jahr veröffentlicht wurde. Im Rahmen dieser Verordnung arbeiten die Mitgliedstaaten und die Kommission eng zusammen, um sicherzustellen, dass alle ausländischen Direktinvestitionen, die ein Sicherheitsrisiko für die EU-Mitgliedstaaten oder kritische EU-Anlagen darstellen können, wirksam geprüft werden.

Zu den wichtigsten Ergebnissen des Berichts zählen:

  • Die Kommission hat bis Ende Juni 2021 265 Transaktionen geprüft, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Berichts gemeldet wurden (die Zahl der Transaktionen liegt jetzt bei über 400);
  • 80 Prozent der Vorgänge rechtfertigten keine weiteren Untersuchungen und wurden daher von der Kommission in nur 15 Tagen bewertet;
  • Die meisten Meldungen der Mitgliedstaaten zur Überprüfung betrafen das verarbeitende Gewerbe, IKT, Groß- und Einzelhandel;
  • Die fünf wichtigsten Herkunftsländer der Investoren unter den gemeldeten FDI-Fällen waren Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, China, Kanada und den Vereinigten Arabischen Emiraten;
  • In weniger als 3 Prozent der 265 untersuchten Fälle gab die Kommission eine Stellungnahme ab.

Der Bericht bestätigt, dass die EU weiterhin für ausländische Investitionen offen ist und gleichzeitig den Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der EU gewährleistet. Der Kooperationsmechanismus für das FDI-Screening funktioniert effektiv und führt nicht zu unnötigen Verzögerungen bei Transaktionen.

Eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten hat einen eigenen Screening-Mechanismus eingeführt – 18 Mitgliedstaaten verfügen inzwischen über einen solchen Mechanismus. Die Europäische Kommission erwartet von allen Mitgliedstaaten, dass sie nationale Screening-Mechanismen einführen. Dies wird die Wirksamkeit des Screening-Systems weiter erhöhen und ein umfassendes EU-Konzept zur Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung gewährleisten.

Ausfuhrkontrollen

Dies ist der letzte Bericht über Ausfuhrkontrollen vor dem Inkrafttreten der aktualisierten Ausfuhrkontrollverordnung. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck etwa 2,3 Prozent der gesamten EU-Ausfuhren ausmachen. Von den insgesamt 30.292 Anträgen auf und Mitteilungen über Ausfuhren im Rahmen von Genehmigungen wurden (im Jahr 2019) 603 Vorgänge (Ausfuhren) abgelehnt, was etwa 0,02 Prozent der Gesamtausfuhren entspricht. Damit würde sich der Wert des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Jahr 2019 auf 119 Milliarden Euro belaufen.

Mit der neuen Verordnung, die am 9. September dieses Jahres in Kraft getreten ist, werden die Ausfuhrkontrollen weiter verschärft:

  • Einführung einer neuen Dimension der „menschlichen Sicherheit“, um neu entstehende Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zu erfassen – insbesondere Instrumente zur Cyber-Überwachung;
  • Vereinfachung der Verfahren und flexiblere Gestaltung des Ausfuhrkontrollsystems, damit es sich weiterentwickeln und an die jeweiligen Umstände anpassen kann;
  • Entwicklung eines EU-Programms zum Aufbau von Kapazitäten und zur Schulung der Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten;
  • Koordinierung und Unterstützung einer strengen Durchsetzung der Kontrollen;
  • Aufnahme von Dialogen mit Drittländern, um die globale Sicherheit zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene zu fördern.

Hintergrund

Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und die Ausfuhrkontrollen sind Teil der erneuerten Handelsstrategie der EU, die darauf abzielt, die Rechte der EU durchzusetzen und ihre Werte stärker zu verteidigen.

Zu den weiteren Initiativen und Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie gehören:

  • Ein Vorschlag für ein internationales Beschaffungsinstrument, das dazu beitragen soll, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem globalen Beschaffungsmarkt zu gewährleisten. Dieser Vorschlag liegt derzeit dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.
  • Ein Legislativvorschlag für ein neues Instrument zur Bekämpfung von Nötigung, der im Dezember 2021 vorgelegt werden soll und der es der EU ermöglichen wird, auf Versuche anderer Länder zu reagieren, die EU oder ihre Länder zu politischen Veränderungen zu zwingen.
  • Ein neues Instrument, das derzeit von der Kommission ausgearbeitet wird und mit dem wirksam gegen ausländische Subventionen vorgegangen werden soll, die zu Verzerrungen führen und die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt in jeder Marktsituation beeinträchtigen.
  • Ein neues Portal „Zugang zu den Märkten“, das im Oktober 2020 eröffnet wurde und leicht zugängliche und mehrsprachige Informationen bietet, um Unternehmen jeder Größe dabei zu helfen, das Beste aus den EU-Handelsabkommen zu machen.
  • Eine im November 2020 eingerichtete zentrale Anlaufstelle, die es allen in der EU ansässigen Akteuren ermöglicht, schnell und einfach Beschwerden über die Nichteinhaltung der internationalen Handelsverpflichtungen von Drittländern gegenüber der EU einzureichen.
  • Eine systematischere Nutzung der institutionellen Strukturen, die durch die EU-Handelsabkommen geschaffen wurden, um eine wirksame Umsetzung der Verpflichtungen durch Drittländer und die Beseitigung von Marktzugangshindernissen zu gewährleisten.
  • Eine aktivere Nutzung von Streitbeilegungsmechanismen zur Durchsetzung unserer Rechte.
  • Eine kontinuierliche Mobilisierung von Vertretern der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von EU-Handelsabkommen und -vereinbarungen, insbesondere im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 23.11.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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