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Kommission will Wettbewerbspolitik besser für künftige Herausforderungen wappnen

Wettbewerbspolitik

„Eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für Unternehmen und Verbraucher von grundlegender Bedeutung, um die Vorteile unseres Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen zu können. Sie bietet Unternehmen aller Größen eine faire Chance, sich am Wettbewerb zu beteiligen“

Die Europäische Kommission hat Donnerstag in einer Mitteilung dargelegt, wie die EU-Wettbewerbspolitik besser für den ökologischen und digitalen Wandel und für einen widerstandsfähigen Binnenmarkt gewappnet werden kann. „Eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für Unternehmen und Verbraucher von grundlegender Bedeutung, um die Vorteile unseres Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen zu können. Sie bietet Unternehmen aller Größen eine faire Chance, sich am Wettbewerb zu beteiligen“, so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „Deshalb ist mehr denn je eine wirksame Wettbewerbspolitik erforderlich, um der europäischen Wirtschaft die nötige Flexibilität und Dynamik zu geben damit sie die Herausforderungen, vor denen sie steht, bewältigen kann. Gleichzeitig ist den Wettbewerbsregeln eine gewisse Anpassungsflexibilität immanent. Wir haben heute die sechste Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen angenommen und sind mitten in einer Überprüfung der Wettbewerbspolitik mit beispielloser Tragweite und Zielsetzung.“

Seit der Gründung der Europäischen Union hat die Wettbewerbspolitik dazu beigetragen, den wirtschaftlichen Wohlstand der Union zu erhalten und zu fördern. Die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts kam den europäischen Verbrauchern und Unternehmen zugute und hat dazu beigetragen, das dynamische und dynamische Gefüge der europäischen Wirtschaft, die aus Unternehmen aller Größenordnungen besteht, zu fördern.

Heute steht die Union vor neuen Herausforderungen: Es gilt, die schwierige Erholung nach der Coronavirus-Pandemie zu bewerkstelligen und die europäischen Unternehmen in die Lage zu versetzen, Krisen zu trotzen und beim ökologischen und digitalen Wandel eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Eine klug konzipierte Wettbewerbspolitik kann zum Erfolg dieser Vorhaben beitragen, die außerordentliche öffentliche und private Investitionen, Innovation und einen gut funktionierenden Binnenmarkt erfordern.

Um dies anhand einiger in der Mitteilung genannter Beispiele zu veranschaulichen:

  •  Um einen Beitrag zur Reaktion Europas auf die Coronavirus-Krise zu leisten und den Aufschwung in Europa zu unterstützen, hat die Kommission eine sechste Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen erlassen, mit der die bestehenden Maßnahmen bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Sie ebnet den Weg für ein schrittweises Auslaufen der Krisenmaßnahmen unter Vermeidung von Klippeneffekten und begleitet die wirtschaftliche Erholung mit neuen Instrumenten, um in der Erholungsphase private Investitionen anzukurbeln und zu mobilisieren.
  •  Die künftigen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sollen zum ökologischen Wandel beitragen und zielen darauf ab, die Bemühungen der Wirtschaft um CO2-Abbau, Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt sowie saubere oder emissionsfreie Mobilität und Energieeffizienz von Gebäuden zu unterstützen.
    Darüber hinaus wird die Kommission mit der Aktualisierung der horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen und Leitlinien Orientierungshilfen für die erlaubte Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Entwicklung nachhaltigerer Produkte und Produktionsprozesse bieten und damit Rechtssicherheit schaffen.
  •  Als Beitrag zum digitalen Wandel zielen die künftigen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Breitbandbereich darauf ab, die Entwicklung digitaler Infrastrukturen zu fördern, indem der Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen erleichtert werden, die den sich rasch wandelnden Nutzerbedürfnissen gerecht werden.
    Darüber hinaus wird die Kommission durch ihre neuen Leitlinien zur Anwendung von Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung potenziell problematische Übernahmen im digitalen Sektor schärfer kontrollieren. Die Leitlinien erleichtern den Mitgliedstaaten eine Verweisung potentiell problematischer Vorhaben an die Kommission, auch wenn sie die nationalen Anmeldeschwellen nicht erreichen. So kann die Kommission die Übernahme innovativer Unternehmen insbesondere im digitalen Sektor prüfen, deren Wettbewerbspotenzial über ihren bloßen Umsatz hinausgeht.
  •  Die Kommission wird weiterhin die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, bedeutsame gesamteuropäische Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu konzipieren, die Marktversagen gemeinsam überwinden, indem bahnbrechende Innovationen und Infrastrukturinvestitionen in wichtige grüne und digitale Prioritäten wie Wasserstoff, Cloud, Gesundheit und Mikroelektronik ermöglicht werden. Die bevorstehende Mitteilung über einschlägige staatliche Beihilfen wird zu mehr Offenheit solcher Vorhaben führen, die Beteiligung von KMU erleichtern und die Kriterien für die Bündelung nationaler und europäischer Partnerschaften präzisieren.
  •  Um durch offene und wettbewerbsfähige Märkte zur Krisenfestigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen, wird die europäische Fusionskontrolle den Unternehmen weiterhin Wachstum ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Lieferketten diversifiziert bleiben und Abhängigkeiten vermieden werden. Darüber hinaus ermöglicht die Wettbewerbsaufsicht von Unternehmenskooperationen es Unternehmen in der EU, ihre Kräfte zu bündeln, um ihre Forschungs- und Entwicklungsbemühungen voranzubringen, Produkte zu entwerfen, herzustellen und zu vermarkten oder gemeinsam Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.

Schließlich könnte die Kommission angesichts der außergewöhnlichen Lage in der Halbleiterbranche, ihrer Relevanz und der Abhängigkeit von der Versorgung durch eine begrenzte Zahl von Unternehmen in einem schwierigen geopolitischen Kontext erwägen, Beihilfen zu genehmigen, die potenzielle Finanzierungslücken für die Errichtung von neuen Chipfabriken im Halbleiterökosystem schließen sollen. Solche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 AEUV würden strengen Vorkehrungen zur Sicherung des Wettbewerbs unterliegen und gewährleisten, dass die Vorteile der gesamten europäischen Wirtschaft umfassend und ohne Diskriminierung zugute kommen.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 18.11.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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