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Kommission möchte Einreise aus Drittländern vereinfachen – mit strengen Schutzvorkehrungen

Coronavirus

Angesichts weltweit steigender Impfraten schlägt die Kommission außerdem vor, die Liste der Länder, aus denen alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus einreisen dürfen, ab dem 1. März nächsten Jahres zu streichen.

Insbesondere für geimpfte Reisende aus Drittländern soll die Einreise in die EU leichter werden. Dafür hat die Europäische Kommission Donnerstag vorgeschlagen, eine entsprechende Empfehlung des Rates zu überarbeiten. Die Überarbeitung sieht einfachere Regeln vor, um die sichere Öffnung für internationale Reisende fortzusetzen und ihnen die Reiseplanung und den Nachweis ihres Status zu erleichtern. Dazu gehört auch eine systematischere Öffnung für Personen, die mit einem der Impfstoffe, für die eine Notfallzulassung der WHO vorliegt, geimpft worden sind. Als Schutzvorkehrung soll auch für geimpfte Reisende systematisch ein negativer PCR-Test verlangt werden.

Angesichts weltweit steigender Impfraten schlägt die Kommission außerdem vor, die Liste der Länder, aus denen alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus einreisen dürfen, ab dem 1. März nächsten Jahres zu streichen. Dieser Vorschlag wird nun vom Rat geprüft werden.

Weitere Reiseerleichtungen für Geimpfte und Genesene – mit strengen Schutzvorkehrungen

Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin alle Reisende willkommen heißen, die mit den von der EMA zugelassenen Impfstoffen geimpft worden sind. Außerdem sollten sie ab 10. Januar 2022 auch alle Personen einreisen lassen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, für den eine Notfallzulassung der WHO vorliegt (nach den gegenwärtigen Regeln können sie selbst entscheiden, ob sie solche WHO-Impfstoffe akzeptieren). Diese Überarbeitung der Empfehlung wird für einfachere und einheitlichere Vorschriften in der gesamten EU sorgen und den Reisenden die Planung ihrer Reisen erleichtern.

Personen, die innerhalb von 180 Tagen vor der Reise von COVID-19 genesen sind und dies mit einem digitalen EU-COVID-Zertifikat oder einem als damit gleichwertig betrachteten Zertifikat belegen, sollten ab 10. Januar 2022 ebenfalls in die EU einreisen dürfen.

Hierfür gelten allerdings strenge Schutzvorkehrungen: Von Geimpften und Genesenen sollte systematisch ein negativer PCR-Test verlangt werden, der vor der Abreise durchgeführt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass die Öffnung sicher vonstattengeht, denn das Virus kann manchmal den Immunitätsschutz durchbrechen.

Darüber hinaus sollten alle geimpften Reisenden entweder ihre erste Impfserie vor weniger als 9 Monaten abgeschlossen oder eine zusätzliche Dosis erhalten haben. Die Gültigkeitsdauer von 9 Monaten berücksichtigt die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für die Verabreichung von Auffrischungsdosen ab dem sechsten Monat. Sie sieht einen zusätzlichen Zeitraum von drei Monaten vor, damit die nationalen Impfkampagnen entsprechend angepasst werden können und die Bürger Zugang zu den Booster-Impfungen haben.

Die Mitgliedstaaten sollten auch Impf- und Genesungsnachweise akzeptieren, die nicht in der EU ausgestellt werden, soweit diese als mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat gleichwertig gelten. Bei Ländern, für die eine solche Gleichwertigkeit nicht gegeben ist, können die Mitgliedstaaten Test- und Impfnachweise weiterhin nach ihrem nationalen Recht akzeptieren, wobei sie in der Lage sein müssen, die Echtheit, Gültigkeit und Integrität zu überprüfen.

Schließlich wird in den überarbeiteten Vorschriften klargestellt, dass Kinder zwischen sechs und 17 Jahren, die nicht geimpft werden können, mit einem vor der Abreise durchgeführten negativem PCR-Test in die EU reisen können sollten. Geimpfte Kinder sollten mit einem negativen PCR-Test reisen können. Für Kinder unter sechs Jahren sollen keine Tests oder Impfungen verlangt werden.

Aktualisierte Schwellen für die Aufhebung von Beschränkungen

Ungeachtet des individuellen Impfstatus der Reisenden sind nicht unbedingt notwendige Reisen derzeit aus mehr als 20 Ländern mit guter epidemiologischer Lage gestattet. Die Liste dieser Länder wird vom Rat auf Grundlage der in der Ratsempfehlung aufgeführten epidemiologischen Kriterien beschlossen. Die Kommission schlägt nun vor, einige der derzeitigen Schwellenwerte für die Aufnahme von Ländern in die Liste zu ändern:

  • Anhebung der „kumulativen 14-Tage-Melderate für COVID-19-Fälle“ (d. h. der Zahl neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100 000 Einwohner) von 75 auf 100. Dadurch könnten mehr Länder für eine Aufnahme in die Liste infrage kommen. Dieser geänderte Wert würde nach wie vor deutlich unter dem derzeitigen EU-Durchschnitt von über 470 liegen.
  • Anhebung der wöchentlichen Testrate (d. h. der Zahl der COVID-19-Tests je 100 000 Einwohner) von 300 auf 600. Dies spiegelt den allgemeinen Anstieg der Testkapazitäten wider und wird dazu beitragen, die Zuverlässigkeit der Daten zu verbessern. Dieser geänderte Wert würde ebenfalls deutlich unter dem derzeitigen EU-Durchschnitt von über 5000 liegen.

Ein vereinfachtes Konzept ab März 2022

Angesichts der weltweit erwarteten Impffortschritte schlägt die Kommission ab dem 1. März 2022 ein vereinfachtes Konzept vor: Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin für geimpfte Reisende und für Personen, die aus zwingenden Gründen reisen müssen, offenstehen. Gleichzeitig soll die Liste der Länder mit ausreichend guter epidemiologischer Lage, aus denen alle Reisen möglich sein sollten, abgeschafft werden.

Die häufigen Aktualisierungen dieser Liste haben den Reisenden die Reiseplanung erschwert. Die neuen Vorschriften verschaffen den Reisenden mehr Klarheit und Übersichtlichkeit und verbessern die Funktionsweise des Systems. Angesichts der weltweit zunehmenden Impfraten und des erhofften allmählichen Rückgangs der Anzahl und Schwere der Erkrankungen ist es auch sinnvoll, Reisebeschränkungen eher nach dem Status der Personen und weniger nach dem Land, aus dem sie kommen, aufzuheben. Diese Änderung würde erst ab März 2022 erfolgen, damit Drittländer Zeit haben, ihre Impfquoten zu erhöhen. Außerdem würde dies von einer vorherigen Bewertung der Impfsituation außerhalb der EU abhängen.

Hintergrund

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein gemeinsames Konzept für Reisen in die Europäische Union während der COVID-19-Pandemie geeinigt, das in einer Empfehlung des Rates dargelegt wird. Demzufolge haben die Mitgliedstaaten in den letzten Monaten schrittweise wieder geimpfte Personen einreisen lassen. Darüber hinaus führt der Rat eine Liste der Länder, die sich in einer ausreichend guten epidemiologischen Lage befinden und von denen unabhängig vom Impfstatus alle Reisen möglich sein sollten. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Auch diejenigen, die einen zwingenden Grund haben, nach Europa zu kommen, sollten einreisen können. Die Kategorien von Reisenden, die wesentliche Funktionen ausüben oder zwingende Gründe haben, werden in der Empfehlung des Rates aufgeführt (Anhang II). Bürgerinnen und Bürger der EU und langfristig Aufenthaltsberechtigte sowie ihre Familienangehörigen sollten stets in die EU einreisen dürfen.

Die Empfehlung des Rates sieht auch einen Mechanismus in Form einer „Notbremse“ vor, der es den Mitgliedstaaten erlauben soll, koordiniert und rasch zu handeln, um die Einschleppung neuer Virusvarianten in die EU zu begrenzen.

Die Empfehlung des Rates gilt für alle Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands) sowie für die vier Drittländer, die dem Schengen-Raum beigetreten sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Im Zusammenhang mit den Reisebeschränkungen gelten für diese Länder dieselben Vorschriften wie für die Mitgliedstaaten.

In seinen Schlussfolgerungen vom 21./22. Oktober 2021 forderte der Europäische Rat angesichts der Entwicklung der epidemiologischen Lage eine weitere Koordinierung, um Einreisen in die EU sowie die Freizügigkeit innerhalb der EU zu erleichtern. Gleichzeitig forderte er eine Überarbeitung der betreffenden Empfehlungen des Rates.

Die neuesten von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über Reisevorschriften sind auf der Website Re-open EU abrufbar.

Nächste Schritte

Es ist nun Sache des Rates, diesen Vorschlag zu prüfen. Erste Gespräche darüber sollen auf einer Sitzung der EU-Botschafter am Nachmittag geführt werden.

Sobald der Vorschlag vom Rat angenommen worden ist, ist es an den Mitgliedstaaten, die in der Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen umsetzen.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 25.11.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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