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Interregionale Innovationsinvestitionen

Kommission veröffentlicht Aufforderung zur Einreichung von Projekten

In diesem Aktionsbereich sollen insbesondere Innovationsökosysteme in weniger entwickelten Regionen beim Aufbau von Kapazitäten unterstützt werden, damit sie sich an globalen Wertschöpfungsketten beteiligen können. Zugleich soll die Fähigkeit zur Teilnahme an Partnerschaften mit anderen Regionen verbessert werden.

Die EU-Kommission fördert innovative Projekte der interregionalen Zusammenarbeit im Zeitraum 2021-2027 mit 570 Mio. Euro. Mittwoch hat die Kommission die erste Aufforderung zur Einreichung von Projekten veröffentlicht. Mit dem Instrument für Interregionale Innovationsinvestitionen schöpfen wir das ungenutzte Potenzial der intensiveren interregionalen Zusammenarbeit aus, um die Europäische Union innovativer und wettbewerbsfähiger zu machen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das Instrument wird die Investitionsförderung für zentrale europäische Prioritäten wie den ökologischen und digitalen Wandel mit den stärksten Innovationsbereichen in jeder europäischen Region kombinieren“, so Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen.

Mit dem neuen Finanzierungsinstrument für Interregionale Innovationsinvestitionen (I3) werden Partnerschaften zwischen Forschung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung unterstützt. Ziel dabei ist es, gemeinsame Investitionsbereiche zu ermitteln und genauer zu definieren. Außerdem werden Synergien mit Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa und dem Binnenmarktprogramm gefördert. Dabei wird dem Gesichtspunkt der Kohäsion in erheblichem Maße Rechnung getragen, da mindestens die Hälfte der Mittel für weniger entwickelte Regionen vorgesehen ist.

Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Wert von insgesamt 145 Mio. Euro deckt die Jahre 2021 und 2022 ab. Sie ist in zwei Aktionsbereiche gegliedert:

  • Aktionsbereich 1 – Finanzielle Unterstützung und Beratung bei Investitionen in interregionale Innovationsprojekte

Für bereits etablierte Partnerschaften, um diese dabei zu unterstützen, die Markteinführung und Ausweitung innovativer Lösungen in gemeinsamen prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung zu beschleunigen und ein Portfolio an Investitionsprojekten zu entwickeln. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs wird die Zusammenarbeit zwischen stärker entwickelten und weniger entwickelten Regionen gefördert. Im Mittelpunkt stehen kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, denen es häufig an Ressourcen fehlt, um ihre Ideen, Konzepte und Innovationen zu erproben.

  • Aktionsbereich 2 – Finanzielle Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung von Wertschöpfungsketten in weniger entwickelten Regionen

Für neu entstehende Partnerschaften, um diese dabei zu unterstützen, die Markteinführung und Ausweitung innovativer Lösungen in gemeinsamen prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung zu beschleunigen und ein Portfolio an Investitionsprojekten zu entwickeln. In diesem Aktionsbereich sollen insbesondere Innovationsökosysteme in weniger entwickelten Regionen beim Aufbau von Kapazitäten unterstützt werden, damit sie sich an globalen Wertschöpfungsketten beteiligen können. Zugleich soll die Fähigkeit zur Teilnahme an Partnerschaften mit anderen Regionen verbessert werden.

Spezielle Expertengruppe der Kommission

Um die Einbeziehung der Interessenträger zu gewährleisten, wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die die Kommission bei der Aufstellung eines langfristigen Arbeitsprogramms und bei der Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 24.11.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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