23 krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien dürfen wegen langfristiger und schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen in Zukunft nicht mehr in kosmetischen Produkten in der EU verwendet werden. Ein entsprechendes Verbot hat die EU-Kommission Freitag für diese so genannten CMR Substanzen (Carcinogenic, mutagenic and reprotoxic substances) beschlossen. Es gilt ab dem 1. März 2022. Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die von den Europäerinnen und Europäern täglich verwendeten kosmetischen Produkte sicherer sind, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie verkauft werden und unabhängig davon, ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert wurden.
Dies ist die vierte Verordnung, die die Verwendung von CMR-Stoffen in kosmetischen Mitteln einschränkt und/oder verbietet. Vor der Entscheidung über das Verbot wurden der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) und verschiedene interessierte Kreise konsultiert. Im Laufe der Jahre hat die EU die Exposition der Bürger gegenüber schädlichen Chemikalien erheblich reduziert. Die Kommission prüft ständig, wie der Schutz der Verbraucher auf der Grundlage des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts weiter verbessert werden kann.
EU-Kommission Vertretung in Deutschland / 29.10.2021
Foto: EU-Kommission Vertretung in Deutschland