Das Vattenfall-Schiedsverfahren ist heute endgültig beendet worden. Das Schiedsgericht folgt damit den gegenüber dem Schiedsgericht am 1. November 2021 abgegebenen einvernehmlichen Erklärungen der Klägerinnen, darunter die schwedische Vattenfall AB, und der Beklagten, der Bundesrepublik Deutschland. Das Vattenfall-Schiedsverfahren war seit Mai 2012 beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (kurz: ICSID) in Washington D.C. anhängig und seit dem 11. März 2021 ruhend gestellt. Im Schiedsverfahren klagte Vattenfall auf Entschädigung infolge des beschleunigten Atomausstiegs, welcher vom Gesetzgeber mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 beschlossen worden war.
Die endgültige Beilegung des Schiedsgerichtsverfahrens beruht auf dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 25. März 2021, welcher am 31. Oktober 2021 – dem Tag des Inkrafttretens des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes – vollständig in Kraft getreten ist. Mit dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 und vom 29. September 2020 umgesetzt. Dabei werden auch die im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg strittigen Rechtsfragen von den Beteiligten im gegenseitigem Einvernehmen abschließend so geregelt, dass endgültig Rechtsfrieden herrscht. Ein Wiederaufleben des Schiedsverfahrens ist rechtsverbindlich ausgeschlossen.
BMWi / 02.11.2021