Das Parlament fordert die Kommission auf, unverzüglich zu handeln, um die polnischen Bürger und Grundlagen des EU-Rechts zu schützen, indem sie den Konditionalitätsmechanismus anwendet.
In einer lebhaften Plenardebatte mit dem polnischen Premierminister Mateusz Morawiecki, der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem slowenischen Außenminister Anže Logar verurteilten die meisten Abgeordneten das umstrittene Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober. Sie stellten die Unabhängigkeit des Gerichts selbst in Frage und warnten vor dem rückwärtsgewandten Weg der polnischen Regierung in Richtung Totalitarismus. Die Abgeordneten betonten, dass alle EU-Länder bei ihrem Beitritt zur Union freiwillig gemeinsamen Regeln zustimmen und betonten, dass es keinen Konflikt zwischen der EU-Rechtsordnung und der polnischen Verfassung gibt.
Im Namen der slowenischen Ratspräsidentschaft sagte Minister Logar, dass der Vorrang des EU-Rechts das Fundament der EU und die Grundlage für das Zusammenleben in einem gemeinsamen europäischen Haus sei. Er betonte, dass der Rat intensiv über die Frage der Rechtsstaatlichkeit debattiere und dass sich die Präsidentschaft dafür einsetze, das Verfahren nach Artikel 7 voranzutreiben.
„Erstens stellt dieses Urteil [des polnischen Verfassungsgerichts] die Grundlagen der Europäischen Union infrage. Es ist eine unmittelbare Herausforderung der Einheit der europäischen Rechtsordnung. (…) Dies ist das erste Mal, dass ein Gericht eines Mitgliedstaats feststellt, dass die EU-Verträge nicht mit der nationalen Verfassung vereinbar sind“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen. Sie kündigte an, dass die Kommission handeln werde und berief sich dabei auf Vertragsverletzungsverfahren, den Konditionalitätsmechanismus und andere finanzielle Instrumente zum Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, sowie auf das Verfahren nach Artikel 7, mit dem eine schwerwiegende Verletzung der EU-Werte festgestellt wird.
Der polnische Premierminister Morawiecki argumentierte, dass „der Vorrang des EU-Rechts sich nicht auf das Verfassungssystem erstreckt (…). Die polnische Verfassung ist der höchstgestellte Rechtsakt in Polen. Sie steht über allen anderen Rechtsgrundsätzen“. Er behauptete auch, dass die Verfassungsgerichte in anderen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Dänemark, Spanien, Italien und Rumänien, in der Vergangenheit ähnliche Urteile wie das jetzt diskutierte gefällt hätten.
Alle verfügbaren Instrumente zum Schutz der polnischen Bürgerinnen und Bürger nutzen
Die Mehrheit der Abgeordneten forderte die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um vor allem die polnischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und endlich die Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union anzuwenden. Sie forderten auch, dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird und dass der Rat endlich gemäß Artikel 7 (EUV) handelt. Die Abgeordneten sprachen den polnischen Bürgern, die auf die Straße gehen, um für Rechtsstaatlichkeit zu kämpfen, sowie den Richtern und Staatsanwälten, die weiterhin EU-Recht anwenden, ihre volle Unterstützung aus und forderten die polnischen Behörden auf, ihnen zuzuhören und sie zu respektieren.
Auf der anderen Seite kritisierten einige Abgeordnete die EU-Institutionen dafür, dass sie sich nur in bestimmten Mitgliedstaaten um die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung sorgten und dass der Vorrang des EU-Rechts dazu benutzt werde, der EU mehr Befugnisse zu geben als ursprünglich in den Verträgen festgelegt.
Europäisches Parlament / 19.10.2021
Foto: Europäisches Parlament