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NABU zu GAP-Verordnungen: Honorierung von Gemeinwohlleistungen muss im Mittelpunkt stehen

Agrarpolitik

Schulte: Unzureichende Fördermittel, um Landwirtinnen und Landwirte fair zu honorieren

Vor einer Woche hat das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) seine Verordnungsentwürfe zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik vorgelegt. Dazu kommentiert Ralf Schulte, Leiter Fachbereich Naturschutzpolitik. 

„Trotz einiger wichtiger Neuerungen fehlen weiterhin ambitionierte Schritte, um die europäischen und globalen Natur- und Klimaschutzziele zu erreichen und die Landwirtschaft in Deutschland in Richtung Zukunft zu lenken. Vor allem fehlt es an ausreichend Fördermitteln für Ökoregelungen (Eco-Schemes), die Landwirtinnen und Landwirte für Gemeinwohlleistungen angemessen honorieren. Darüber hinaus finden sich in den vorgelegten Entwürfen zahlreiche Ausnahmen beim Natur- und Klimaschutz. So werden wir der voranschreitende Arten- und Klimakrise kaum etwas entgegensetzen können. Dabei hat die Zukunftskommission Landwirtschaft mit ihren Konsensen den Weg bereits vorgezeichnet. Es ist nun endlich an der Zeit, die gesellschaftlich gewollten Veränderungen durch faire Honorierung von Natur- und Klimaschutz umzusetzen.“ 

Laura Henningson, Referentin für Agrobiodiversität und Naturschutzförderung: “Das Budget für Ökoregelungen ab 2023 muss deutlich höher ausfallen (mindestens 25 Prozent) und im Laufe der Förderperiode deutlich ansteigen (auf 50 Prozent), um die Umwelt- und Naturschutzziele wirklich erreichen zu können.” Zudem kritisiert der NABU die vielen Ausnahmen bei den Regelungen zu Gewässerrandstreifen, Fruchtfolge und nicht-bewirtschafteten Flächen. Darüber hinaus solle festgelegt werden, dass zehn Prozent der Kulturlandschaft als Schutz- und Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt freigehalten werden. Bislang sind es lediglich vier Prozent. 

Hintergrund: Gemeinsame EU-Agrarpolitik 

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regelt, unter welchen Voraussetzungen und für welche Leistungen Landwirtinnen und Landwirte bis 2027 EU-Fördermittel erhalten sollen. Die große Neuerung ist die Einführung der sogenannten „Grünen Architektur“. Hiermit ist das Zusammenspiel aus Grundanforderungen (Konditionalität), den neuen Ökoregelungen (Eco-Schemes) in der ersten Säule und den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) in der zweiten Säule gemeint. Deutschland wird einen Nationalen Strategieplan (NSP) erstellen, der zum Ende 2021 nach Brüssel eingereicht und dort von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Die Maßnahmen der Grünen Architektur zusammen sollen dazu beitragen, die Ziele des EU-Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen. 

NABU / 15.10.2021

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