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Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – neue Bundesregierung muss Fernstraßenbau sofort stoppen

BUND-Rechtsgutachten

Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.

Angesichts der Herausforderungen, denen sich eine neue Regierung stellen muss, veröffentlicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Dieses Gutachten zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig. 

Mit Blick auf die neue Bundesregierung fordert Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „Dieses Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssen von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden. Eine komplette Überprüfung inklusive einer völligen Neuausrichtung der Pläne für die Verkehrsinfrastruktur ist schon lange überfällig und muss mit der 2022 routinemäßig anstehenden Bedarfsplanüberprüfung durchgeführt werden. Ein Festhalten am alten Straßenbauprogramm verhindert die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes im Verkehr und der Biodiversität. Für den BUND ist das ein Gradmesser für ein Mitregieren von Bündnis 90/Die Grünen.“ 

Die Verfasserin des Rechtsgutachtens Rechtsanwältin Franziska Heß (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB) erläutert: „Das Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.“ 

Werner Reh, Sprecher des Bundesarbeitskreises Verkehr des BUND bekräftigt: „Die ab 2022 anstehende turnusmäßige Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans muss Anlass für eine Generalrevision dieser gigantischen Fehlplanung und einen rechtssicheren Zukunftsplan sein. Eine neue strategische Umweltprüfung (SUP) muss dabei die Klimawirkungen des Netzausbaus und der Einzelprojekte ermitteln sowie klima- und umweltverträglichere Alternativen prüfen. Das heißt, Verkehr muss massiv auf das Schienennetz sowie den Nah- und Radverkehr verlagert werden. Laut Klimaschutzgesetz müssen bei Projekten, die die CO2-Emissionen erhöhen, was bei größeren Straßen regelmäßig der Fall ist, die klimaschonenden Lösungen umgesetzt werden. Der BUND hat solch klimaschonende Alternativen zu Straßenneu- und Ausbauprojekten bei der BVWP-Projektanmeldung 2013, der Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2016 und der Bundestagsberatung im Herbst 2016 offiziell eingereicht. Bisher wurden sie alle ignoriert und überhaupt nicht behandelt.“ 

Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Bis 2030 müssen dafür die Treibhausgasemissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, halbiert werden. Nur mit einer Reduzierung des Individualverkehrs und einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs lässt sich dieses Ziel erreichen.

BUND / 07.10.2021

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