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Volksbegehren Verkehrswende

Stellungnahme von Verkehrsminister Tarek Al-Wazir

„Wir wollen in Hessen Vorreiter bei der Verkehrswende werden und die Mobilität klimafreundlicher machen."

„Wir wollen in Hessen Vorreiter bei der Verkehrswende werden und die Mobilität klimafreundlicher machen. Wir haben uns in Hessen schon auf den Weg gemacht und deshalb dasselbe Ziel, das auch die Initiatoren des Volksbegehrens haben und nun in den Entwurf eines Verkehrswendegesetzes gegossen haben: eine Stärkung der Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad, sichere Verkehrswege für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und gute Angebote im ÖPNV, damit noch mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen.

Daran arbeiten wir seit Jahren: Der lange stockende Ausbau der Bahn wurde in Gang gebracht, in den kommenden Jahrzehnten werden 20 Milliarden Euro in den Schienenausbau in Hessen investiert. Noch nie wurde so viel Geld in neue und sanierte Fuß- und Radwege gesteckt, erstmals gibt es eine Zustandserfassung der Radwege an Landesstraßen mit einem Ausbauprogramm und wir unterstützen die Kommunen finanziell und fachlich bei den notwendigen Maßnahmen, denn Nahmobilität findet vor Ort statt. Unsere landesweiten 365-Euro-Flatratetickets wie das Schülerticket und das Seniorenticket sind in Deutschland einmalig. Mit dem Landesticket für Beschäftigte des Landes nehmen wir eine Vorbildfunktion für alle Arbeitgeber wahr und haben damit einen Boom bei Jobtickets ausgelöst.

Einige der Initiatoren des Volksbegehrens arbeiten als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität aktiv mit uns zusammen. Gemeinsam konnten in den vergangenen Jahren bereits Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erreicht werden.

Ob der jetzt vorgelegte Entwurf eines Landesgesetzes allerdings der richtige Weg ist, um das gemeinsame Ziel der Verkehrswende zu erreichen, ist zumindest diskussionswürdig. Wir werden uns den Entwurf genau ansehen. Klar ist: Wichtige Stellschrauben, vor allem bei der Stärkung der Nahmobilität, liegen auf Bundesebene, also in bundesrechtlichen Regelungen wie dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, den zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie im Fernstraßengesetz.

Eine Debatte anlässlich des Volksbegehrens hier in Hessen kann helfen, den Druck zu erhöhen und vor allem das Bewusstsein für die Verkehrswende auch in der Öffentlichkeit zu schärfen. Und es geht nicht ohne eine Umsetzung in den Kommunen: Denn die Anforderungen in den jeweiligen Städten und Gemeinden sind sehr unterschiedlich, so dass jeweils passgenaue Lösungen vor Ort gefunden werden müssen. Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen weiter verbessern. Bund und Land haben in den vergangenen Jahren bereits die finanziellen Mittel für Investitionen in ÖPNV, Fuß- und Radverkehr erheblich gesteigert. Diese müssen verstetigt und die Rahmenbedingungen für die Umsetzung weiter verbessert werden.“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen / 01.09.2021

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