Nach der gestern in der Bürgerschaft geführten Debatte um Hamburgs Umgang mit den E-Rollern stellte der Senat heute eine Vereinbarung vor, die die Stadt mit den Anbieter-Firmen getroffen hat. Dazu Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es reicht nicht, nur mal über die Probleme zu reden und sich dabei ganz tief in die Augen zu blicken. Hamburg muss dem Beispiel Bremens folgen: Der Betrieb von E-Rollern darf nur mit Genehmigung und verbindlichen Auflagen möglich sein. Es besteht ja offenbar eine große Harmonie zwischen Stadt und den Firmen – da dürfte die Gefahr eines Rechtsstreites doch eigentlich gar nicht bestehen.“
Die Bürgerschaft diskutiert heute verschiedene Anträge, die die Probleme mit den E-Rollern lösen sollen. Dazu Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Fingerzeig auf fehlende Bundesgesetze ist ein Ablenkungsmanöver. Hamburg kann so wie Bremen bereits jetzt eine andere Gangart gegenüber den E-Roller-Anbieter:innen einschlagen.“ In Bremen seien von Anfang an Sondernutzungsgenehmigungen für die Anbieter:innen erforderlich gewesen. Damit konnten auch verbindliche Regelungen etwa zum Abstellen der E-Roller geschaffen werden. Seit Mai 2021 muss zudem auch jede:r Anbieter:in 100.000 Euro jährlich in einen Fonds einzahlen, mit dem mobilitätseingeschränkte Personen, die aufgrund verkehrswidriger abgestellter Roller einen Unfall erlitten, unterstützt werden. Heike Sudmann: „Es spricht ja wirklich nichts gegen weitergehende Bundesgesetze, aber der Senat darf nicht länger warten – er muss selbst eingreifen“. Sie verweist darauf, dass in skandinavischen Städten die E-Roller schon aus den Innenstädten verbannt worden sind. Da gebe es in Deutschland noch einiges zu tun.
Zusatzantrag (Drs. 22/5736): PDF 10 KB Microsoft Word – 5736a_SITZ.docx
Die Linke Hamburg / 15/16.09.2021
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