Anlässlich der Übergabe der Beratungsergebnisse und dem offiziellen Ende der Fachkonferenz Teilgebiete erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Der Zwischenbericht Teilgebiete zur Atommülllagersuche muss umfassend nachgebessert werden. Das machen die Beratungsergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete deutlich. Insbesondere die wirksame Eingrenzung von Gebieten muss nachgeholt werden. Auch bei der Öffentlichkeitbeteiligung muss sich in Zukunft Grundsätzliches ändern. Aus Sicht des BUND war diese bisher mangelhaft und droht sogar gänzlich abzureißen. Da noch immer 54 Prozent der Bundesfläche im Verfahren sind, kommt dem nächsten Eingrenzungsschritt eine zentrale Bedeutung zu. Doch dafür ist laut Gesetz keine weitere Beteiligung vorgesehen. Das schürt Misstrauen und weckt Befürchtungen vor intransparentem Vorgehen.
Der BUND hat frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen. Auch die vorgelegten Beratungsergebnisse beinhalten einen konkreten Beschluss, wie dieser Mangel mit einer kontinuierlichen und selbstorganisierten Beteiligung beseitigt werden kann. Doch das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat diesen Vorschlag ignoriert. Das ist ein Affront für alle, die konstruktiv und kritisch an Lösungsvorschlägen gearbeitet haben. Das Bundesamt muss den Wert wirksamer und selbstorganisierter Beteiligung auf Augenhöhe erkennen. Das bisherige Vorgehen ist für die Akzeptanz der Suche schädlich.“
Hintergrund:
Die Fachkonferenz Teilgebiete fand an drei Beratungsterminen im Februar, Juni und August 2021 statt und war das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat für eine breite Öffentlichkeit – nach bereits drei Jahren Atommülllager-Suche. Die Konferenz setzte sich aus Bürger*innen, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Verbänden und Kommunen zusammen und sollte den Ende September 2020 vorgelegten Zwischenbericht Teilgebiete kommentieren. Heute legt die Konferenz ihre Beratungsergebnisse als additiven Bericht vor. Inwieweit die Beratungsergebnisse in den weiteren Prozess einfließen, entscheidet nun die Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Diese arbeitet bereits jetzt am nächsten Schritt der Standortauswahl und grenzt – ohne vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – Standortregionen zur übertägigen Erkundung weiter ein. Damit sind Konflikte und Misstrauen vorprogrammiert. Dabei bietet das Gesetz im Sinne eines lernenden Verfahrens jederzeit die Möglichkeit, auch neue Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung zu etablieren (StandAG §5 (3)) und durch das BASE umzusetzen.
BUND / 07.09.2021