Teilnehmen können alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können zudem als Kooperationspartner mitwirken.
Jede Einrichtung oder Initiative muss sich mit einem konkreten Projekt bewerben, je Träger wird pro Jahr nur ein Projekt zum Wettbewerb zugelassen. Das Projekt kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Einrichtungen oder Initiativen, die sich im Vorjahr bereits beworben hatten, können sich bei der aktuellen Ausschreibung wieder bewerben, sofern ein gänzlich neues oder nennenswert weiterentwickeltes Projekt eingereicht wird.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Beide Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils 20.000 Euro verbunden. Hinzu kommt der undotierte Preis des Publikums für ein Projekt mit besonderem Potenzial. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des Projekts.
Eine von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufene Jury trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird in einem öffentlichen Online-Voting ermittelt.
Die Entscheidung fällt die Jury anhand von sieben Kriterien. Ausschlaggebend sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz. Die Effekte und Wirkungen der Projekte müssen bei den Zielgruppen plausibel belegt oder in Aussicht gestellt werden können. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.
Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Webseite www.kulturlichter-preis.de.
Die Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ wurde im vergangenen Jahr von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und der Kulturstiftung der Länder ins Leben gerufen. Erstmals verliehen wurde er Anfang 2021. Der Preis fördert die Umsetzung erfolgversprechender Konzepte der kulturellen Bildung. Die Staatsministerin und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes Berlin werden die Preise im Jahr 2022 in Berlin verleihen, da Berlin aktuell den Vorsitz im Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder innehat.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) / 13.09.2021