Die Europäische Kommission hat Mittwoch beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“ zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission dazu auf, „auf der Grundlage der gemeinsamen Handelspolitik Rechtsakte vorzuschlagen, mit denen verhindert wird, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse, die ihren Ursprung in illegalen Siedlungen besetzter Gebiete haben, in die EU einführen sowie auch, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse in diese Gebiete ausführen.“ Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Die Kommission wird in der Initiative aufgefordert, einen Vorschlag für einen Rechtsakt im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik vorzulegen, der allgemeiner Natur ist und nicht auf ein bestimmtes Land oder Gebiet abzielt.
Vor dem Hintergrund eines Urteils des Gerichts zu einem früheren Beschluss der Kommission und nach Eingang zusätzlicher Informationen von den Organisatoren bewertet die Kommission mit dem heutigen Beschluss die vorgeschlagene Initiative erneut.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Die Kommission kann dann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.
Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme (1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und (3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 107 Einleitungsanträge erhalten. Davon fielen 83 in den Bereich, in dem die Kommission befugt ist, Rechtsakte vorzuschlagen. Diese Initiativen kamen somit für eine Registrierung in Frage.
EU-Kommission / 08.09.2021