E-Scooter sind in Hamburg als Teil moderner, urbaner Mikromobilität insbesondere von jungen Nutzerinnen und Nutzern nachgefragt und werden überwiegend im innerstädtischen Bereich genutzt. Sie werden aber auch in der äußeren Stadt als Mobilitätsangebot auf der so genannten „ersten und letzten Meile“ vom Wohnort zum ÖPNV oder umgekehrt eingesetzt. Insbesondere in den engen, verdichteten Quartieren der City kommt es nicht selten zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden – insbesondere dann, wenn Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Vor diesem Hintergrund erweitern die Anbieter und die Stadt ihre Maßnahmen, um die Abstellsituation und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig setzt sich Hamburg für bundeseinheitliche Regelungen im Umgang mit den E-Scootern ein, die den Kommunen mehr Instrumente an die Hand geben.
Anbieter und Stadt führen neue Maßnahmen zur Verbesserung von Abstellsituation und Verkehrssicherheit ein
Insgesamt sind auf Hamburgs Straßen derzeit rund 9.000 E-Scooter unterwegs. Stichproben des Parkraum-Managements des Landesbetriebs Verkehr (LBV) im August ergaben, dass Scooter störend oder gar verkehrsgefährdend abgestellt werden und andere Verkehrsteilnehmende dadurch behindern. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Unternehmen melden den Scooter-Betreibern, den Bezirken, der Behörde und der Polizei verkehrsgefährdend abgestellte Fahrzeuge.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund haben die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie die in Hamburg ansässigen Scooter-Verleiher Bird, Voi, Bolt, Tier und Lime weitere Maßnahmen verabredet, die im Rahmen der aktuell rechtlichen Möglichkeiten die Abstellsituation und die Verkehrssicherheit weiter verbessern sollen.
Die Anbieter der Scooter haben den Handlungsbedarf in puncto Optimierung der Parksituation und der Verkehrssicherheit erkannt und ergänzen ihre Maßnahmen in Rücksprache mit der Stadt um folgende Punkte:
- Alle in der Innenstadt ansässigen Anbieter werden zusätzlich zu den üblichen Kontrollen eine gemeinsame „Fußpatrouille“ als Teil eines Pilotprojekts einsetzen. Diese Patrouille wird täglich in der Stadt unterwegs sein, um falsch abgestellte E-Scooter umzustellen und ggf. auf die Nutzer:innen zuzugehen. Sie soll dazu beitragen, die Abstellsituation auf den Gehwegen maßgeblich zu verbessern.
- Alle Anbieter verpflichten künftig ihre Nutzer:innen dazu, bei Rückgabe des E-Scooter ein Foto zu machen, das das nicht störende Abstellen dokumentiert.
- Um die zumeist jüngeren Fahrer:innen nachhaltig über die sichere Nutzung und das ordnungsgemäße Abstellen aufzuklären, beteiligen sich die Anbieter an der bundesweiten Aufklärungskampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). In Hamburg werden in einer konzertierten Aktion Informations-Zettel zu den drängendsten Themen, wie das geordnete Abstellen und Trunkenheitsfahrten an allen E-Scootern angebracht. Dies soll zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit der Nutzer:innen für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung führen.
- Alle Anbieter beteiligen sich auch am Verkehrssicherheitstag am 5. Oktober in Hamburg (Gänsemarkt, 11.30 Uhr), auf dem sie beispielsweise Fahrsicherheitstrainings für die Scooter-Nutzung auf einem Parcours anbieten und auch über verkehrssicheres Abstellen der Fahrzeuge informieren.
- Zusätzlich wird ein zentrales Beschwerdepostfach eingerichtet. Unter hamburg.escooter@gmail.com können die Bürgerinnen und Bürger künftig falsch abgestellte E-Scooter zentral melden. Das Postfach dient der Reduzierung des organisatorischen Aufwands der Verwaltung und der Ämter. Ein individuelles Anschreiben einzelner Anbieter ist dann nicht mehr notwendig. Die Mails werden automatisch an die betroffenen Anbieter weitergeleitet.
Im Rahmen eines „runden Tisches“ werden sich Anbieter und BVM künftig in noch engeren, regelmäßigen Abständen über den Fortschritt dieser Maßnahmen austauschen. Darüber hinaus werden Abstellflächen und Parkverbotszonen in Absprache mit den Anbietern sowie in Kooperation mit der Polizei, den Bezirken und dem HVV neu angeordnet und ggf. erweitert.
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen werden die Beschäftigten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) in ihren Kontrollgebieten die Polizei verstärkt unterstützen, indem sie verkehrswidrig abgestellte Scooter melden, wenn nötig und möglich umstellen und Bußgeldverfahren gegen Anbieter und/oder Nutzende einleiten. Zudem wird die Stadt den Anbietern die verursachten Kosten künftig in Rechnung stellen.
Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „E-Scooter sind vor allem bei jungen Menschen beliebt und können den Mobilitätsmix in Hamburg im Sinne der Mobilitätswende bereichern, indem sie auf dem Weg der „ersten und letzten Meile“ vom Wohnort zum ÖPNV und umgekehrt eingesetzt werden und auf diese Weise Mobilität ohne Auto ermöglichen. Sie können aber auch zur Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende werden, wenn sie achtlos und nicht ordnungsgemäß im öffentlichen Raum abgestellt werden. Leider müssen wir feststellen, dass dies insbesondere in der inneren Stadt, wo der öffentliche Raum zumeist verdichtet und die Straßen und Gehwege schmaler sind, häufig der Fall ist. Es ist klar, dass dies nicht so bleiben kann. Dieser Situation wollen wir in einem ersten Schritt gemeinsam mit den Anbietern entschieden entgegenwirken, indem wir ein umfangreiches Maßnahmen-Paket zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie Abstellsituation erarbeitet haben. Damit versuchen wir alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die wir aktuell als Stadt haben. Gleichzeitig fordern wir in einem zweiten Schritt den Bundesgesetzgeber auf, den Ländern, Städten und Kommunen endlich ein klares Regelwerk zum Umgang mit den Scootern an die Hand zu geben, mit dem diese den öffentlichen Raum selbst ordnen können. Dies ist die entscheidende Voraussetzung, um diese Situation grundlegend zu verbessern.“
„Neue Mobilitätsoptionen bieten großes Potential für Hamburg, aber es ist ebenso wichtig, dass die Entwicklung in geordneten Bahnen verläuft. Mit den jetzt gemeinsam beschlossenen Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass E-Scooter in Hamburg auch in Zukunft ihren wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten können. Wir bedanken uns bei der Stadt Hamburg für den konstruktiven Dialog und möchten diesen in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen fortsetzen. Gemeinsam wollen wir neue Wege gehen und das Projekt neue Mobilität zusammen weiter voran bringen. Die neue Fußpatrouille und neue Parkverbotszonen sollten schnell erste Wirkung zeigen und sollen die Abstellsituation und Verkehrssicherheit weiter verbessern. Das harmonische Miteinander aller Verkehrsteilnehmer:innen ist integraler Bestandteil unserer Vision moderner Städte, in der Leben und Fortbewegung eine Freude für alle sind”, sagen Florian Anders und Caspar Spinnen, Pressesprecher von TIER und Voi, stellvertretend für die in Hamburg aktiven Anbieter.
Damit weiten Hamburg und die Scooter-Anbieter ihre Maßnahmen zur Verbesserung der E-Scooter-Situation aus:
- Bereits im Juni 2019, unmittelbar nach der Markteinführung der Elektro-Scooter, hatte die Stadt mit den damaligen Anbietern eine Begrenzung von 1.000 Fahrzeugen innerhalb des Ring 2 sowie Parkverbotszonen in besonders frequentierten und sensiblen Bereichen vereinbart – letztere wurden seitdem sukzessive ausgeweitet. Diesen Vereinbarungen haben sich alle derzeit aktiven Anbieter angeschlossen.
- Darüber hinaus wurden in den Bezirken Hamburg-Mitte und Altona feste Abstellzonen eingerichtet. In Kooperation mit der Hochbahn und einem der Anbieter ebenso im Rahmen eines Pilotprojektes mit der Hochbahn an U-Bahn-Haltestellen in Langenhorn (Langenhorn Nord und Kiwittsmoor) und Lokstedt (Hagenbecks Tierpark und Hagendeel). Der Pilot verläuft seit seinem Start im Juni bislang positiv: Es wurden 17.000 Fahrten generiert, durchschnittlich über 200 pro Tag. Damit ersetzen die Scooter auf dem Weg der „ersten und letzten Meile“ nicht selten das Auto.
- Bei vielen Anbietern gibt es für bestimmte Bereiche (u. a. Binnenalster, Stadtpark, Fleetinseln) bereits GPS-basierte Systeme, die ein Ausloggen und damit Abstellen nicht ermöglichen (ähnlich wie bei einigen Carsharing-Anbietern).
Damit hat Hamburg im Vergleich mit anderen Großstädten bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Abstellsituation zu regulieren. Diese werden nun erweitert. Weitere Informationen zu den Inhalten der Vereinbarung, den Parkverbotszonen, den Anbieterkontakten und zur Nutzung von E-Scootern finden sich unter www.hamburg.de/bvm/elektro-tretroller/.
Die zwischen der Stadt und den Anbietern vereinbarten Regelungen und Pilotprojekte sind freiwillig. Mit den genannten Maßnahmen reguliert die Stadt im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die Situation bestmöglich, fordert aber weiterhin den Bundesgesetzgeber auf, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, die es Städten und Kommunen ermöglicht, selbst bestimmen zu können, wo und in welcher Anzahl die Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Das würde auch eine verpflichtende Regelung über die Anzahl der aufgestellten E-Scooter pro Anbieter in einem bestimmten Stadtgebiet umfassen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende / 16.09.2021