Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können ab heute ein digitales Genesenenzertifikat in vielen Apotheken bundesweit bekommen. Wer eine entsprechende Apotheke in der Nähe sucht, kann sie ganz leicht über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden. Genesene müssen den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) und den Nachweis eines positiven PCR-Tests (z.B. mittels ärztlicher oder behördlicher Bescheinigung), der nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf, in die Apotheke mitbringen. Das digitale COVID-19-Genesenenzertifikat gemäß § 22 Abs. 6 IfSG ist nach den digitalen Impfzertifikaten für Geimpfte und Genesene ein weiteres digitales Produkt, das die deutschen Apotheken innerhalb kürzester Zeit für viele Menschen ausstellen können. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bietet dazu allen Apotheken mittels eines Verbändeportals einen sicheren Zugang über die Telematik-Infrastruktur (TI) auf den Zertifikatsserver des ausstellenden Robert-Koch-Instituts.
„Die Apotheken haben schon mehr als 35 Millionen Impfzertifikate für Geimpfte und Genesene ausgestellt. Damit haben wir vielen Menschen einen unbeschwerten Sommerurlaub ermöglicht, die ihren gelben Impfpass nicht immer dabei haben wollen oder können“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion erst kürzlich durchgemacht haben und laut STIKO-Empfehlung erst nach sechs Monaten geimpft werden sollen, war ein Genesenenzertifikat bisher technisch noch nicht möglich. Die Apotheken freuen sich nun, auch diesen Menschen ein Angebot machen zu können. Ihnen kann das digitale Genesenenzertifikat auf Apps wie der Corona-Warn-App helfen, den Spätsommer und Herbst etwas mehr zu genießen.“ Dittrich weiter: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot kostenfrei. Die Apotheke erhält vom Bundesamt für Soziale Sicherung – wie bei den anderen Zertifikaten – eine Vergütung von 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer.“
ABDA / 24.08.2021