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Cell Broadcast für die Warnung der Bevölkerung kommt

Warnung mit Textnachrichten

Bundesregierung schafft mit Formulierungshilfe zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes rechtliche Voraussetzungen für Warnung mit Textnachrichten

Das Bundeskabinett hat heute mit einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Einführung von Cell Broadcast zur Bevölkerungswarnung auf den Weg gebracht.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Die Warnung der Bevölkerung muss klappen, auf allen Kanälen. Wenn man nachts geweckt wird, muss man sofort wissen, was passiert ist und wie man sich verhalten soll. Die Einführung von Cell Broadcast wird Sirenen, Apps und den Rundfunk ergänzen.“

Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier: „Mit der heute vorgelegten Änderung des TKG steht der notwendige rechtliche Rahmen für die Einführung von Cell Broadcast. Wir erarbeiten jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern die technischen Details, damit Cell Broadcast schnell zum Einsatz kommen kann.“

Mit Hilfe der Cell Broadcast-Technologie können alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachrichterhalten.
Künftig soll es möglich sein, über das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem MoWaS auch Cell Broadcast Warnungen auszulösen Cell Broadcast dient dabei als ergänzender Warnkanal für den bereits jetzt in Deutschland eingesetzten Warnmittelmix.

BMI / 18.08.2021

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