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Bund unterstützt Länder mit 200 Millionen Euro beim Infektionsschutz an Schulen und Kitas

Infektionsschutz

Gemeinsames Ziel ist es, die Kinderbetreuung und den Präsenzunterricht mit bestmöglichen Infektionsschutz aufrechtzuerhalten.

Die Bundesregierung stellt den Ländern 200 Millionen Euro zur Verfügung, um sie bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kitas zu unterstützen. Das hatte das Bundeskabinett bereits am 14. Juli 2021 beschlossen. Im Fokus stehen vor allem Einrichtungen mit Kindern unter 12 Jahren, für die derzeit kein Corona-Impfstoff zur Verfügung steht. Gemeinsames Ziel ist es, die Kinderbetreuung und den Präsenzunterricht mit bestmöglichen Infektionsschutz aufrechtzuerhalten. Bund und Länder haben sich nun auf den Abschluss der notwendigen Verwaltungsvereinbarungen verständigt, die die Unterstützung durch den Bund regeln.

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Unser Ziel ist es, in diesem Herbst und Winter den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Dafür ist neben den Impfungen auch ein wirksamer Infektionsschutz an Schulen und Kitas zentral. Wir stellen den Ländern 200 Millionen Euro für den Kauf mobiler Luftreiniger zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern sind finalisiert. Damit steht ein weiterer wichtiger Baustein zur Pandemiebekämpfung, der die Förderung für stationäre raumlufttechnische Anlagen ergänzt.“

Britta Ernst, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und derzeitige Präsidentin der Kultusministerkonferenz: „Es ist gut, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes kommt. Mobile Luftreiniger helfen den Schulen und Kitas Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit besser zu nutzen.“

In 16 Einzelvereinbarungen wird festgelegt, dass der Bund die Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen finanziell unterstützt, die auch oder ausschließlich von Kindern unter 12 Jahren besucht werden. Die 200 Millionen Euro des Bundes werden nach dem Königsteiner-Schlüssel zwischen den Ländern aufgeteilt, wobei eine Kofinanzierung durch die Länder zwingend ist. Das Antragsverfahren wird sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen richten.

BMWi und Land Brandenburg / 23.08.2021

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