Die Europäische Kommission hat Mittwoch eine Arbeitsunterlage veröffentlicht, in der die Ergebnisse einer Evaluierung der Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau zusammengefasst sind: i) der Breitbandleitlinien und ii) der entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass die bestehenden Vorschriften insgesamt gut funktionieren und ihren Zweck erfüllen. Allerdings könnten bestimmte Anpassungen erforderlich sein, um die geltenden Vorschriften an den in jüngster Zeit erzielten technischen Fortschritt anzupassen und sie mit den aktuellen politischen Zielen der EU, insbesondere der europäischen Gigabit-Gesellschaft 2025 und dem Digitalen Kompass 2030 in Einklang zu bringen.
Die Evaluierung der seit 2013 geltenden Breitbandleitlinien und der entsprechenden Bestimmungen der seit 2014 anwendbaren Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) wurde im Juni 2020 eingeleitet.
Mit der Evaluierung sollte bewertet werden, wie der derzeitige Rahmen für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau, auch im Hinblick auf seine Hauptziele (d. h. die Erleichterung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen, um Marktversagen zu beheben und gleichzeitig mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen), bisher funktioniert hat. Ferner sollte die Evaluierung zeigen, ob der Rahmen seinen Zweck noch erfüllt oder ob angesichts der jüngsten technologischen Entwicklungen und Marktentwicklungen eine Aktualisierung erforderlich ist.
Die von der Kommission vorgenommene Bewertung umfasste interne Analysen, sowohl öffentliche als auch gezielte Konsultationen der Interessenträger und eine von einem externen Berater erstellte Studie.
Ergebnisse der Evaluierung
Es wurde festgestellt, dass die Breitbandleitlinien und die entsprechenden Bestimmungen der AGVO im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen und einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Ausbaus und der Nutzung von Breitbandnetzen geleistet haben.
Gleichzeitig ergab die Evaluierung, dass an den geltenden Vorschriften bestimmte Anpassungen vorgenommen werden müssen, darunter Klarstellungen bestimmter Begriffe (wie etwa Kartierung, öffentliche Konsultation und Vorleistungsentgelte) und dass eine weitere Straffung und Vereinfachung sowie eine Anpassung der geltenden Vorschriften an die aktuellen Prioritäten der EU erforderlich sind.
Die Evaluierung hat insbesondere gezeigt, dass die Vorschriften an den technischen Fortschritt und die politischen Ziele der Kommission angepasst werden müssen, insbesondere an die EU-Gigabit-Gesellschaft 2025 und den Digitalen Kompass 2030. In diesem Zusammenhang hat die Evaluierung ergeben, dass die Interessenträger eine Anpassung der Interventionsschwellen an die Gigabit-Ziele sowie weitere Orientierungshilfen begrüßen würden, in denen dargelegt wird, wie Maßnahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen und Maßnahmen zur Steigerung des Nutzungsgrads ausgestaltet sein müssen, um mit den Beihilfeschriften vereinbar zu sein.
Nächste Schritte
Die Kommission wird die Ergebnisse der Evaluierung bei der Überprüfung der bestehenden Vorschriften berücksichtigen. In den kommenden Wochen wird die Kommission einen Fahrplan veröffentlichen und die Interessenträger auffordern, ihre Ansichten zu dem Dokument zu äußern. Im Herbst 2021 wird eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien stattfinden.
Ziel der Kommission ist es, überarbeitete Leitlinien anzunehmen, die auch in Zukunft Maßnahmen der öffentlichen Hand ermöglichen werden, mit denen ein fairer digitaler Wandel der EU im Einklang mit dem Programm NextGenerationEU und der Digitalstrategie gewährleistet wird.
Hintergrund
Entsprechend den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung bewertet die Kommission, ob bestimmte Rechtsvorschriften, Strategien und Ausgabenprogramme bei möglichst geringem Kostenaufwand die gewünschten Änderungen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gebracht haben.
Die derzeitigen Breitbandleitlinien sind 2013 in Kraft getreten und bildeten damals einen geeigneten Rahmen, um die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Digitalen Agenda für Europa und der Ziele der Strategie Europa 2020 zu unterstützen.
Aufbauend auf den bestehenden Breitbandzielen der EU für 2020 hat die Kommission in ihrer Mitteilung zur Gigabit-Gesellschaft dargelegt, welche Konnektivitätsanforderungen bis 2025 erfüllt sein müssen, um eine europäische Gigabit-Gesellschaft aufzubauen.
Im Februar 2020 hat die Kommission die Prioritäten der EU im Bereich der Digitalisierung veröffentlicht – darunter die Mitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas – und daran erinnert, dass die Verwirklichung der Konnektivitätsziele der EU für das Jahr 2025 nach wie vor den wichtigsten Eckpfeiler des digitalen Wandels in Europa bilden.
Im März 2021 nahm die Kommission die Mitteilung Digitaler Kompass 2030 an, in der sie ihre Zielvorstellungen für den digitalen Wandel Europas bis 2030 darlegte.
EU-Kommission / 07.07.2021