Zum fünften Mal jährt sich heute das Inkrafttreten der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Für viele in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund sind die Berufssprachkurse eine wichtige Brücke in die Arbeitswelt.
Staatssekretärin Leonie Gebers: „Egal ob es darum geht, in der Arbeitswelt zum ersten Mal Fuß zu fassen, oder als Fachkraft in Deutschland neu durchzustarten: Die Berufssprachkurse haben sich in den letzten fünf Jahren mit ihrem breit gefächerten Angebot als wichtiges Instrument der Arbeitsmarktintegration bewährt. Egal ob Auszubildende, Ärztinnen und Ärzte oder Pflegefachkräfte mit einem Abschluss aus dem Ausland oder Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter: Für alle bieten die Berufssprachkurse ein passendes Angebot.
Mein Dank gilt neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch den vielen engagierten Lehrkräften und Trägern, die in ihrer täglichen Arbeit zum Aufbau eines qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Sprachkursangebotes beigetragen haben, und damit zur Förderung gleichberechtigter beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe.“
Für eine nachhaltige berufliche Integration sind arbeitsweltbezogene und je nach Berufsfeld oft auch schriftliche Deutschkenntnisse auf einem gehobenen Niveau notwendig. Das ist für Zuwandernde, die nicht mit dem lateinischen Alphabet aufgewachsen sind, besonders herausfordernd.
Die Berufssprachkurse richten sich an zugewanderte Fachkräfte aus Drittstaaten und Geflüchtete ebenso wie an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund und sollen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch bessere Deutschkenntnisse vergrößern. Zunächst im Rahmen eines durch den Europäischen Sozialfonds geförderten Programms erprobt, konnten die Berufssprachkurse im Sommer 2016 in der DeuFöV verankert und seitdem in ihren Angeboten fortlaufend ausgebaut werden. Die Berufssprachkurse bauen konzeptionell wie inhaltlich auf den bereits seit dem Jahr 2005 bestehenden Integrationskursen auf und bilden gemeinsam mit ihnen das Gesamtprogramm Sprache des Bundes (vom Sprachniveau A0 bis C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Umgesetzt wird die berufsbezogene Deutschsprachförderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das neben der Zulassung von Trägern der Sprachkursangebote auch den pädagogischen Rahmen setzt und die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherstellt.
Seit Einführung der Berufssprachkurse bis zum Beginn der COVID-19 Pandemie stieg die Zahl der Kurseintritte kontinuierlich und erreichte mit knapp 181.000 Eintritten im Jahr 2019 ihren Höchststand, mehr als 600.000 Eintritte in die vom BMAS finanzierten Sprachkurse konnten bis heute insgesamt verzeichnet werden. Dafür wurden insgesamt fast 32.000 Kurse bei aktuell 1.166 zugelassenen Kursträgern erfolgreich durchgeführt.
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass die Erwerbsquote bei Geflüchteten, die eine berufsbezogene Deutschsprachförderung abgeschlossen haben, um 14 Prozentpunkte höher liegt als bei Personen, die weder teilgenommen noch einen solchen Kurs abgeschlossen haben. Die Berufssprachkurse verbessern die individuellen Chancen am Arbeitsmarkt und helfen den Arbeits- und Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern.
Derzeit wird die Wirkung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung umfassend wissenschaftlich evaluiert. Die für das zweite Halbjahr 2023 erwarteten Erkenntnisse sollen zur fortlaufenden Weiterentwicklung mit Blick auf das Gesamtziel der Förderung beruflicher Integration beitragen. Auch die derzeit pilotierten neuen Kursformate, zum Beispiel begleitend zur Berufsausbildung oder unter Einbeziehung fachpraktischer Unterrichtselemente, werden auf ihren Erfolg überprüft und sollen gegebenenfalls verstetigt werden.
BMAS / 01.07.2021