Eine Mittwoch vorgelegte strategische Halbzeitbewertung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei hat ergeben, dass die EU-Hilfen in Höhe von 6 Mrd. Euro in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Schutz und sozioökonomische Unterstützung einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen von Geflüchteten aus Syrien und der der Region geleistet hat. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Zehn Jahre nach dem Syrien-Konflikt tragen unsere Partner in der Region immer noch den Hauptteil der Last. Wir stellen uns gemeinsam der Herausforderung, die Flüchtlinge zu schützen und ihre Aufnahmegemeinschaften zu unterstützen.“
Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, fügte hinzu: „Diese Bewertung ist eine wichtige Informationsquelle zur EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, an der wir uns orientieren werden, wenn es darum geht, zusätzliche sozioökonomische Unterstützung aus dem EU-Haushalt in Höhe von 3 Mrd. Euro zu mobilisieren, damit die Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt sichern können – eine Schlüsselinvestition in ihre Zukunft sowie in die Stabilität der Region und darüber hinaus. Ich freue mich darauf, unsere gute Zusammenarbeit mit der Türkei bei diesen gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen.“
Die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung
Die unabhängige Bewertung ergab, dass die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Schutz und sozioökonomische Unterstützung einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen von Syrern und anderen Personen, die vor Konflikten in der Region fliehen, geleistet hat. Die Fazilität ist ein Symbol der Solidarität und der Unterstützung der Türkei, die die meisten Flüchtlinge weltweit aufgenommen hat. Der Halbzeitbewertung zufolge hat die Fazilität Hilfe von beispielloser Größenordnung und Reichweite geleistet. Diese Hilfe trug den Bedürfnissen der Geflüchteten weitgehend Rechnung und erfolgte zielgerichtet.
In dem Bericht wird jedoch auch festgestellt, dass die EU mehr tun muss, um soziale Spannungen in Bezug auf Flüchtlinge abzubauen. Dazu zählt auch die Entwicklung einer Strategie für den sozialen Zusammenhalt. Ferner wird die EU aufgefordert, sich verstärkt darum zu bemühen, diejenigen Flüchtlinge zu erreichen, für die es am schwierigsten ist, Zugang zu Unterstützung zu erhalten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Aufbau der Fazilität als Koordinierungsmechanismus für Finanzinstrumente im Hinblick auf die strategische Kohärenz an Grenzen stieß. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass es daher notwendig sein wird, auf den EU-Haushalt und die Beschlussfassung im Rahmen der Gemeinschaftsmethode zurückzugreifen, um weitere Unterstützung für die Türkei bereitzustellen.
Hintergrund
Die Fazilität für Flüchtlinge ist eine Schlüsselkomponente der Erklärung EU-Türkei von 2016 und markiert eine erhebliche Aufstockung der EU-Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei.
Die Fazilität umfasst 3 Mrd. Euro aus dem Haushalt der EU und 3 Mrd. Euro aus Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten. Die erste Tranche in Höhe von 3 Mrd. Euro wurde im Zeitraum 2016-2017 mobilisiert; die zweite folgte im Zeitraum 2018-2019. Seit 2016 arbeitet die EU mit den türkischen Ministerien, den Entwicklungsbanken der EU-Mitgliedstaaten, internationalen Finanzinstitutionen, VN-Organisationen und NRO zusammen, wobei mehr als 100 Flüchtlingsprojekte in der Türkei umgesetzt wurden.
Die gesamten 6 Mrd. Euro wurden bereits vertraglich gebunden und mehr als 4,1 Mrd. Euro bereits ausgezahlt. Die restlichen Mittel werden bis zum Abschluss der Projekte ausgezahlt, die meisten davon in den Jahren 2022 und 2023 und einige im Jahr 2025.
Die Türkei beherbergt mit rund 4 Millionen Geflüchteten die größte Flüchtlingsgemeinschaft der Welt. Dazu gehören 3,6 Millionen registrierte syrische Geflüchtete und 330 000 registrierte Geflüchtete und Asylsuchende vor allem aus Afghanistan, Irak, Iran und Somalia. Die Türkei unternimmt weiterhin lobenswerte Anstrengungen bei der Aufnahme, Unterstützung und Beherbergung von Geflüchteten und Migranten, deren Ankunft auf die Aufnahmegemeinschaften erhebliche Auswirkungen hat.
EU-Kommission / 07.07.2021