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„An die Ursachen gehen“

Nina Scheer (SPD) im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“

„Mehr als 53 Prozent der Verpackungen werden noch verbrannt und nur 47 Prozent recycelt. Hier muss das Produkt selbst besser werden“

Die Recyclingfähigkeit von Produkten muss nach Ansicht der stellvertretenden umweltpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Nina Scheer, zur allgemeingültigen Norm werden, um Müll zu vermeiden. „Mehr als 53 Prozent der Verpackungen werden noch verbrannt und nur 47 Prozent recycelt. Hier muss das Produkt selbst besser werden“, sagte Scheer im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag der Themenausgabe „Müll“: 26. Juli 2021).

Die SPD-Politikerin spricht sich darin auch für mehr gesetzliche Rahmenbedingungen und sozial-ökologische Standards zur Müllvermeidung und Rohstoffwahl aus. „Ein T-Shirt, das wegen seines Plastik-Anteils Restmüll ist, sollte nicht legal hergestellt oder eingeführt werden dürfen“, betonte Scheer. Produkte sollten grundsätzlich „weder durch ihre Beschaffenheit, Herstellung, noch durch ihren Preis das Signal für schnellen Verbrauch aussenden“.

Frau Scheer, was tun Sie privat, um Müll zu vermeiden?

Ich versuche, mit Bio- und regionalen Produkten möglichst auf Verpackungen und auf Plastik zu verzichten. Entscheidend ist hier allerdings, welche Möglichkeiten Verbraucher in der Lebenswirklichkeit vorfinden. Wenn etwa die Wahl der Bio-Tomate den Mit-Kauf einer Pappe-Folien-Kombination erzwingt, entsteht ein Dilemma. Eben da wird die Bedeutung von auch gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich.

Viele Verbraucher halten sich für umweltbewusst, kaufen aber ständig neue Kleidung oder Technik und werfen Altes schnell weg. Was muss passieren, damit wir unser Verhalten ändern?

Für einen Bewusstseinswandel muss man sich mit den Ursachen der „Wegwerfgesellschaft“ auseinandersetzen. Hier kommen Schnelllebigkeit technischer Entwicklungen, hieran angepasste Produktionszeiten, das Vermeiden von Lagerkosten, Produktionen und Transporte unter sozial-ökologischen Preisdumping-Bedingungen und auch mangelnde Berücksichtigung von Tierwohl zusammen. Fellstiefel etwa werden nur dann zur Wegwerf-Massenware, weil Schafe zu Tausenden lebend in Billiglohnländer zur Verarbeitung verschifft werden können. Gesetzliche Rahmenbedingungen müssen daher sozial-ökologische Standards setzen und einfordern – auch durch Grenzabgaben oder Einfuhrverbote. Wenn Produkte aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht oder schwer recycelbar sind, muss dies sanktioniert werden. Ein T-Shirt, das wegen seines Plastik-Anteils Restmüll ist, sollte nicht legal hergestellt oder eingeführt werden dürfen. Kurzum: Produkte sollten weder durch ihre Beschaffenheit, Herstellung noch durch ihren Preis das Signal für schnellen Verbrauch aussenden.

Kann die Corona-Pandemie einen Bewusstseinswandel beschleunigen? Sie hat ja ein besonderes Schlaglicht auf die Abfallproblematik geworfen.

Ja, die Pandemie hat die Zahl der Online-Bestellungen erhöht und damit auch die Menge an Verpackungen. Auch hier kommt es auf Rahmenbedingungen und zu setzende Anreize oder eben abschreckende Effekte an. Noch wirksamer muss etwa gegen die Vernichtung von Rücksendewaren vorgegangen werden. Die Pandemie bietet aber auch Chancen: Weil der Versandhandel sich verstetigt und digitale Kommunikationswege weiter zunehmen, kann das auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer stärkeren Verständigung auf sozial-ökologische Standards führen. Gesetzliche Rahmenbedingungen kann das aber nicht ersetzen.

Umfragen zufolge kaufen viele Deutschen zunehmend nachhaltigere Produkte. Trotzdem trennen sie ihren Müll oft nicht. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären?

Dies hat sicher eine Vielzahl an Gründen. Hier hilft mehr Aufklärung, aber auch, diese Diskrepanz ein Stück weit als Faktum anzuerkennen. Will heißen: Die Eigenverantwortung stößt an natürliche Grenzen. Mehr als 53 Prozent der Verpackungen werden noch verbrannt und nur 47 Prozent recycelt. Hier muss das Produkt selbst besser werden. Das heißt: Recyclingfähigkeit muss zur allgemeingültigen Norm werden.

Häufig ist auch das Vorurteil zu hören, Mülltrennung lohne nicht, da der Inhalt der Tonnen letztlich auf der gleichen Deponie landet. Ist da was dran?

Da hängt das Henne-Ei-Prinzip mit drin. Deswegen: Das A und O sind Vermeidung und Recyclingfähigkeit. Zur Vermeidung hat die Bundesregierung zuletzt die EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, indem sie das Verpackungsgesetz geändert hat. Damit müssen Mehrwegbehälter nun verpflichtend angeboten werden.

In Zukunft muss es dahin gehen, dass alle eingesetzten Stoffe erneuerbar sind und wir endlich wegkommen von fossilen Rohstoffen. Die Glasflasche ist zwar im Transport schwerer als die Plastikflasche. Wenn aber die Mobilität zunehmend auf alternative Antriebe und Erneuerbare Energien umgestellt wird, sieht die Rechnung anders aus.

Von dem Einweg-Plastikverbot sind bisher nur wenige Produkte, wie Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, erfasst. Das dürfte die Müllberge doch kaum verkleinern.

Da stimme ich zu: Das Verbot müsste wesentlich mehr Produkte erfassen. Hier ließe sich eine lange Liste nennen.

Viele Hersteller verwenden für ihre Einwegprodukte nun einfach andere Materialien statt Plastik. Wird damit das Problem nicht nur verlagert?

Ja, deswegen müssen Maßgaben zur Vermeidung und Rohstoffwahl ineinandergreifen. Bei dem Argument ist zugleich Vorsicht geboten, denn Stillstand ist keine Option und hilft nur denen, die von den heutigen Verhältnissen profitieren.

Müllvermeidung ist aber auch dann schwierig, wenn zum Beispiel technische Geräte nur eine begrenzte Zeit halten und kaum noch repariert werden können. Müssen die Hersteller hier nicht stärker in die Verantwortung genommen werden?

Die Haltbarkeit von insbesondere technischen Produkten ist nochmal eine gesonderte Herausforderung. Hier sind wir meines Erachtens im Umweltstrafrecht und „Nachhaltigen Wettbewerbsrecht“, das als solches dringend etabliert werden muss. Wenn Hersteller sich ihren fortwährenden Marktzugang sichern, indem sie den „Verfall“ gleich mit einbauen, muss dies als wettbewerbsfeindlich sanktioniert werden und auch als Umweltbetrugstatbestand gelten. Insofern ist auch das nun europaweit geltende Recht auf Reparatur für Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Fernseher ein Fortschritt.

Hersteller müssen für diese Produkte jetzt Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum bereithalten. Was aber ist mit Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten, die massenhaft in den Schubladen verstauben? Wäre nicht auch eine Ausweitung der Pfandpflicht auf diese Produkte sinnvoll?

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2021 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes mit erweiterten Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten beschlossen. Diese gelten auch für Onlinehändler und führen dazu, dass mehr Elektrogeräte recycelt und wiederverwertet werden können. Bei Flaschen und Dosen sollte die Rücknahmepflicht umfassend gelten. Bei anderen Produkten würde ich die wettbewerblichen und umweltstrafrechtlichen Maßnahmen sachlich gegenüber einer Pfandpflicht bevorzugen.

Warum?

Das Pfand einer defekten elektrischen Zahnbürste würde für eine neue eingesetzt. Es hilft nur, die Recyclingquote zu erhöhen, aber nicht, die Produkte auf Haltbarkeit zu trimmen. Ebenfalls müssen die Garantiezeiten angepasst werden.

Am Ende bleibt noch immer viel zu viel Müll übrig – den Deutschland tonnenweise nach Südostasien und Afrika exportiert, wo er bei geringeren Umweltstandards verbrannt oder deponiert wird. Warum kümmern wir uns um unseren Abfall nicht selbst?

Der Export muss nach meiner Überzeugung gestoppt werden – vollständig. Müll muss als Müll gelten, auch wenn er recyclingfähig ist, da sonst die internationalen Übereinkommen unterlaufen werden. Die rechtliche Behandlung als Rohstoff ist hier der Fehler. Die Wiederverwertung kann und sollte auch am Entstehungsort des Mülls erfolgen.

Das Gespräch führte Johanna Metz.

Nina Scheer sitzt seit 2013 im Bundestag und ist stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Umwelt ihrer Fraktion. Außerdem ist sie stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung.

Deutscher Bundestag / 22.07.2021

„Das Parlament“ (Erscheinungstag 26. Juli 2021)

Foto: Deutscher Bundestag / Inga Haar

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