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Schon 50.000 deutsche Visa für Fachkräfte erteilt

EU-Kommission unterstützt diesen Weg und wirbt für Talentpartnerschaften mit Drittstaaten

Geordnete Migration durch Talentpartnerschaften mit Drittstaaten

Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen einer Konferenz den Startschuss zum Aufbau von sog. Talentpartnerschaften mit Drittstaaten geben. In ausgewählten Partnerländern sollen zielgerichtet Fachkräfte gesucht sowie Talente gefördert und ausgebildet werden, die dann als Fachkraft in der EU beschäftigt werden können. Mit den Talentpatenschaften erfolgt die Migration nach Europa orientiert am Bedarf der EU-Mitgliedsstaaten und der Partnerländer.

Die Initiative hatte die EU-Kommission in ihrem Migrations- und Asylpaket vom 23. September 2020 angekündigt. Die Talentpartnerschaften werden die strategische Zusammenarbeit mit Partnerländern bei allen Migrationsfragen stärken und leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Die EU-Kommission wird die Talentpartnerschaften finanziell unterstützen. Der Fokus soll zunächst auf die Nachbarschaft der EU, den westlichen Balkan und Afrika gelegt werden. Die Teilnahme ist für die EU-Mitgliedstaaten freiwillig und wird projektbezogen erfolgen.

Auf der Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat Deutschland seit dessen Inkrafttreten am 1. März 2020 mehr als 50.000 Visa an Fachkräfte und Auszubildende ausgestellt. Durch das Engagement der Kommission kann die Wirkung des Gesetzes ergänzt werden. Die Talentpartnerschaften mit ihren engen Bindungen in das jeweilige Partnerland können perspektivisch ein zusätzliches wichtiges Mittel zur Gewinnung von Fachkräften und zur Stärkung von Ausbildungsstrukturen in Drittstaaten werden.

BMI / 11.06.2021

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„Navalnıy’ın vurulması için talimat vermedim“

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