in ,

Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht für das Jahr 2020 vor

Post-Shipment-Kontrollen nach Evaluierung

Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht für das Jahr 2020 vor und will Post-Shipment-Kontrollen nach Evaluierung verstetigen

Im Jahr 2020 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 5,824 Mrd. € erteilt. Im Vergleichszeitraum 2019 betrug der Wert 8,015 Mrd. €. Dabei entfiel ein Anteil von 49,9 % auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet.

Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 2,92 Mrd. € erteilt. Mehr als die Hälfte des auf die Drittländer entfallenden Wertes ist auf Ausfuhrvorhaben für den maritimen Bereich zurückzuführen. Für das Land Ägypten, das mit 763,8 Mio. € den höchsten Wert unter den Drittländern aufweist, machen die Ausfuhrgenehmigungen betreffend Schiffe und U-Boote fast den gesamten Genehmigungswert (99 %) aus.

Der die Drittländer betreffende Wert für das Jahr 2020 liegt unterhalb des Durchschnitts der Jahreswerte für Genehmigungen für Ausfuhren in Drittländer im Zeitraum 2016 bis 2020. Dieser beträgt 3,29 Mrd. €.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2020 auf 37,62 Mio. €. Die entsprechenden Genehmigungen für Drittländer umfassten einen Wert von 572.122 €. Kleinwaffenlieferungen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis unserer Gemeinschafts- und Bündnispartner genehmigt. Dies unterstreicht die besonders restriktive Exportpolitik der Bundesregierung für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer.

Grundsätzlich gilt, dass die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung gekennzeichnet ist. Für diese Prüfung sind außen- und sicherheitspolitische Erwägungen maßgeblich sowie die hervorgehobene Rolle der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland bei der Entscheidungsfindung. Für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung sind Genehmigungswerte allein keine taugliche Grundlage. Hierfür bedarf es vielmehr einer einzelfallorientierten Beurteilung von Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter. Zudem muss bei zahlenorientierten Betrachtungen berücksichtigt werden, dass die Statistik durch den Genehmigungswert einzelner oder mehrerer Großprojekte regelmäßig Schwankungen unterliegt.

Die Bundesregierung hat zudem den Evaluierungsprozess der 2015 zunächst pilotmäßig eingeführten Post-Shipment-Kontrollen abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Kontrollen, die nach Lieferung von Rüstungsgütern beim jeweiligen staatlichen Empfänger vor Ort stattfinden können, um den Endverbleib der Güter zu überprüfen. Die Bundesregierung hatte bei Einführung der Kontrollen beschlossen, das Instrument zwei Jahre nach der ersten Kontrolle zu evaluieren. Wesentliches Ergebnis der Evaluierung ist, dass sich das Instrument der Post-Shipment-Kontrollen bewährt hat; die Kontrollen sollen verstetigt und weiter fortentwickelt werden.

Den Rüstungsexportbericht finden Sie hier.

BMWi / 16.06.2021

What do you think?

10k Points
Upvote Downvote

13 bin 400 yıl önceki ‘ilk savaş’

Merkel ve Macron’dan ortak Türkiye mesajı