Die Atom-Endlagersuche findet weiter ohne ausreichende Bürgerbeteiligung statt. Vor dem zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete ab Donnerstag warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor fehlenden Mitwirkungsmöglichkeiten. Das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) muss endlich für Transparenz und Beteiligung sorgen. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit des Verfahrens.
Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Wir diskutieren jetzt über 54 Prozent der Landesfläche, die als Endlagerstandorte in Frage kommen. Bei der weiteren Eingrenzung haben engagierte Menschen aus Kommunen und Zivilgesellschaft bislang kein formalisiertes Recht auf Beteiligung. Damit wird wichtiges Fachwissen um regionale Gegebenheiten einfach ausgeblendet. Diese Menschen werden nach mehreren Jahren vor vollendete Tatsachen gestellt. Das ist nicht im Sinne eines partizipativen, transparenten und wissenschaftsbasierten Verfahrens, wie es das Gesetz vorsieht. Ein geregeltes und festgeschriebenes Beteiligungsformat muss diese Lücke schnellstmöglich schließen.“
Eine große Mehrheit der Teilnehmenden der Fachkonferenz Teilgebiete hatte beim ersten Treffen für eine kontinuierliche Beteiligung gestimmt. Ein für den BUND erstelltes Rechtsgutachten zeigt, dass dies problemlos möglich ist. Paragraph 5, Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes gibt dem BASE die Möglichkeit, jederzeit auch ohne Gesetzesänderung weitere Beteiligungsformate einzurichten.
Edo Günther, Sprecher des BUND-Bundesarbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz: „Das BASE weigert sich schon seit Jahren, echte Bürger*innenbeteiligung umzusetzen. Bisher bietet es lediglich Informationsangebote, die für Interessierte teilweise diffus und unverständlich sind. Dabei spricht das Gesetz von Bürgerinnen und Bürgern als Mitgestaltende. Wie Mitgestaltung und wirkungsvolle Beteiligung unter den aktuellen Umständen und den erwiesenermaßen starren Behördenstrukturen gelingen soll, ist absolut unklar. Dabei bietet das Gesetz den Zuständigen viel mehr Spielraum.“
Um der klaffenden Transparenz- und Beteiligungslücke zu begegnen, muss das BASE einen klaren Plan zur Beteiligung entwerfen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung muss definieren, wann Zwischenergebnisse transparent kommuniziert werden.
BUND / 09.06.2021