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Sicheres Reisen im Sommer

Kommission begrüßt Einigung auf EU-Impfnachweis

Die Kommission stellt auch quelloffene Referenzsoftware bereit, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre nationale Lösung für die Ausstellung von Zertifikaten und das Scannen und Überprüfen von QR-Codes zu entwickeln.

Das Europäische Parlament und der Rat haben Donnerstag eine vorläufige Einigung über das COVID-19-Zertifikat der EU erzielt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung: „Wir kommen unserer Zusage nach, das COVID-19-Zertifikat der EU noch vor dem Sommer einzurichten und einsatzbereit zu machen. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger freuen sich darauf, erneut reisen zu können, und die Einigung über das Zertifikat wird ihnen schon sehr bald sicheres Reisen ermöglichen.“ Noch bleibe einiges zu tun, so von der Leyen. Es sei nun wichtig, dass alle Mitgliedstaaten die Einführung ihrer nationalen Systeme vorantreiben, um sicherzustellen, dass das System so bald wie möglich in Betrieb genommen werden könne.

Präsidentin von der Leyen sagte weiter: „Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist kostenlos, sicher und für alle zugänglich. Es umfasst Impfungen, Tests und Genesung und bietet den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Optionen. Ihre Grundrechte werden dabei in vollem Umfang geachtet, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten.

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU. Das digitale COVID-Zertifikat der EU, das in Papierform oder digital verfügbar sein wird, wird den Menschen in Europa das Reisen erleichtern – egal, ob sie ihre Familien und Angehörigen besuchen oder ihre wohlverdiente Erholung genießen wollen.

Wir danken dem Europäischen Parlament und dem portugiesischen Ratsvorsitz für ihr Engagement, ihre Beharrlichkeit und ihre in Rekordzeit geleistete enorme Arbeit, um eine Einigung über den von uns vorgelegten Vorschlag zu erzielen.

Es bleibt noch einiges zu tun. Auf EU-Ebene wird das System in den nächsten Tagen einsatzbereit sein. Nun ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten die Einführung ihrer nationalen Systeme vorantreiben, um sicherzustellen, dass das System so bald wie möglich in Betrieb genommen werden kann. Dies ist, was die Bürgerinnen und Bürger der EU zu Recht erwarten.

Die Einigung hat gezeigt, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU rechtzeitig verfügbar sein wird, wenn alle engagiert sind und zusammenarbeiten.“

Das digitale COVID-Zertifikat der EU – wichtigste Merkmale

Nach der Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat soll das digitale COVID-Zertifikat der EU

  • Impfungen, Tests und Genesung umfassen,
  • je nach Wahl der Empfänger digital oder in Papierform verfügbar sein und einen digital signierten QR-Code enthalten,
  • kostenlos, leicht erhältlich und auch für Personen zugänglich sein, die vor Inkrafttreten der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU geimpft wurden,
  • von den Mitgliedstaaten auch für nationale Zwecke verwendet werden können, wenn dies im nationalen Recht vorgesehen ist.
  • Die Mitgliedstaaten davon abhalten, Inhabern eines digitalen COVID-Zertifikats der EU zusätzliche Reisebeschränkungen aufzuerlegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig.
  • Zudem durch Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro flankiert werden, die die Kommission mobilisiert, um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung erschwinglicher Tests zu unterstützen.

Nächste Schritte

Die politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft, wobei den Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit benötigen, eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten eingeräumt wird.

Parallel dazu wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, ihre nationalen Lösungen für die Ausstellung und Überprüfung des digitalen COVID-Zertifikats der EU fertigzustellen, und die Mitgliedstaaten technisch und finanziell bei der Zuschaltung zum Zugangstor unterstützen.

EU-Kommission / 21.05.2021

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