Die Sicherheit von Arzneimitteln hat in Deutschland höchste Priorität: Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, als zuständige Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, prüft deshalb nicht nur die Produkte selbst, sondern auch die Sachkunde der Menschen, die dafür verantwortlich sind. Ein neuer Online-Dienst soll nun Herstellerinnen und Herstellern sowie Händlerinnen und Händlern von Arzneimitteln die notwendige Anzeige von Personalveränderungen erleichtern. Damit setzt Hamburg seinen Digital-Kurs fort.
Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Der neue Online-Dienst für den Bereich Arzneimittelsicherheit ist ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Hamburg. Bisher mussten Anträge per Post und E-Mail eingereicht werden. Ab sofort können Unternehmen alle erforderlichen Informationen sicher und schnell per Internet verwalten und übermitteln. Die Behörden erhalten dadurch einen besseren und schnelleren Überblick und es können zukünftig Übertragungsfehler vermieden werden. Das kommt am Ende auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.“
Die Überwachung von Arzneimittel- und Wirkstoffherstellerinnen und -herstellern sowie pharmazeutischer Unternehmen, Großhändlerinnen und -händlern sowie Gewebeeinrichtungen dient der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Bundesgesetze wie das Arzneimittelgesetz und internationale Richtlinien regeln, welche persönlichen Qualifikationen für Herstellung, Prüfung und Handel erforderlich sind. Jeder relevante Personalwechsel zur Arzneimittelsicherheit muss den Behörden gemeldet werden.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / 10.05.2021